Schweiz stimmt über neue Hymne mit Gottesbezug ab

Die Schweiz wird am 15. Mai über eine neue Nationalhymne abstimmen: In einem Volksentscheid sollen sechs Vorschläge einer Neufassung vorgelegt werden, von denen zwei direkt auf Gott verweisen.

Vier beinhalten zumindest indirekt den Gottesbezug, berichtet die schweizerische katholische Nachrichtenagentur kath.ch. Stimmberechtigt sind alle Personen, die über ein Handy mit Schweizer Nummer verfügen, also auch Personen ohne Schweizer Pass.

Der Gottesbezug ist laut Jean-Daniel Gerber, ehemaliger Staatssekretär und nunmehr Präsident der Schweizer Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), auf die Orientierung an den in der Präambel der Schweizer Bundesverfassung beschriebenen Werten zurückzuführen. Diese beginnt mit den Worten „Im Namen Gottes des Allmächtigen“. Die SGG war Initiatorin der Suche nach einer neuen Hymne und hat mit einer 30-köpfigen Jury aus 208 Einsendungen die sechs Vorschläge ausgewählt.

„Schweizerpsalm“-Hymne überholt

Die aktuell gültige „Schweizerpsalm“-Hymne von Leonhard Widmer aus dem Jahr 1841 sei sprachlich sperrig und entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, begründet die SGG die in Gang gesetzte Überarbeitung. Melodiös lehnen sich die meisten der sechs Neufassungsvorschläge am bestehenden Nationallied an. Textlich sind sie dabei aber laut Einschätzung von kath.ch in der Qualität „nicht über jeden Verdacht erhaben“, zumal Versmetrum und Reim Vorrang gegenüber dem gewohnten Sprachduktus gegeben worden sei.

Drei der sechs neuen Texte, die unter www.chymne.ch in den vier Landessprachen in gesungener und schriftlicher Form präsentiert werden, stammen aus der Westschweiz, drei aus der Deutschschweiz. Laut SGG sei es denkbar, dass die neue Nationalhymne in einer gesamtschweizerischen Form verfügbar sein wird, jeder Vers beispielsweise in einer anderen Landessprache zu singen ist. Auch eine Übersetzung ins Englische wird überlegt, um für ein Absingen bei internationalen Anlässen dem Publikum „mehr über die den Schweizern wichtigen Werte“ zu vermitteln.

Voting per Internet und Handy

Bis dahin muss die neue Hymne jedoch zuerst das bis 15. Mai dauernde Handyvoting für sich entscheiden, sowie ein zweites Onlinevoting der drei Bestplatzierten, das bis 6. September dauert. Der Sieger soll am 12. September in der Volksmusiksendung „Potzmusig“ des Schweizer Fernsehens gekürt werden.

Die endgültige Entscheidung über eine Anerkennung als neue Hymne obliegt dann jedoch dem Schweizer Parlament, falls dort nicht eine Partei noch eine weitere Hürde einschaltet und einen offiziellen Volksentscheid gegen den Parlamentsbeschluss einfordert. Auf diese Möglichkeit deutet ein Entschluss der Zentralschweizer CVP-Konferenz, die schon Ende 2014 einen Abbruch des Projekts „Neue Nationalhymne“ gefordert hatte.

religion.ORF.at/KAP

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