Islamgesetz: ATIB reicht Klage bei VfGH ein

Der größte Dachverband islamischer Moscheenvereine in Österreich ATIB hat laut „Presse“ vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Islamgesetz eingebracht.

Es wird allerdings nur ein Paragraf bekämpft, nämlich jener, nach dem mit 1. März 2016 alle Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre besteht, aufgelöst werden müssen, berichtete die „Presse“ (Dienstagausgabe).

Für diesen Paragrafen gebe es keine sachliche Rechtfertigung, so ein Mitglied des ATIB-Vorstands. Zudem sei nicht erkennbar, was genau mit der Verbreitung der Religionslehre gemeint sei. Schließlich argumentiert die Türkisch Islamische Union ATIB (Avrupa Türk-İslam Birliği) auch damit, dass es sich um eine spezielle Regelung handelt, die es für andere Religionen nicht gibt - dies sei eine Diskriminierung.

Fuat Sanac

APA/Georg Hochmuth

Fuat Sanac

Sanac: „Ende gut, alles gut“

Der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Fuat Sanac, hatte sich hingegen vor einigen Tagen versöhnt mit der Regierung gezeigt. „Ende gut, alles gut“, sagte er im APA-Interview zum mittlerweile in Kraft getretenen Islamgesetz.

Man habe mehrere „Pannen“ erlebt, resümiert Sanac die turbulente Zeit nach der Vorstellung des Islamgesetzes durch die Regierung. Dies sei ausgerechnet geschehen, als sich der IGGiÖ-Präsident auf Pilgerfahrt befunden habe - „das war nicht so vereinbart“. Doch es gebe Lösungen - so könne etwa das Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen umgangen werden, indem türkische Imame von Stiftungen bezahlt werden. Man könne mit Stolz sagen, „dass der Islam nirgends wo wie in Österreich derartig von der Republik geschützt wird“, so Sanac.

Viel Kritik

Das Islamgesetz ist in den muslimischen Gemeinden allerdings heftig umstritten. Geregelt werden im Islamgesetz unter anderem der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereine. Vom Gesetz betroffen sind die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft (ALEVI), mit denen sowohl das Integrations- als auch das Kultusministerium die Verhandlungen führte.

Mehrere muslimische Organisationen hatten vor der Verabschiedung des Gesetzes im Nationalrat eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Aussicht gestellt. Auch der Islamwissenschaftler Farid Hafez sieht in dem Islamgesetz eine „eindeutige Diskriminierung“ der Muslime in Österreich, das geht aus dem im Frühjahr veröffentlichten Jahrbuch für Islamophobieforschung 2015 hervor. Das Gesetz würde sich gegen die Verfassung der Republik Österreich wenden, heißt es dort.

religion.ORF.at/APA

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