Papst: Priester dürfen Sünde der Abtreibung vergeben

Papst Franziskus erlaubt allen Priestern anlässlich des bevorstehenden Heiligen Jahres, Frauen ohne den sonst üblichen Amtsweg die Abtreibung zu vergeben, anstatt sie von den Sakramenten, auch der Buße, auszuschließen.

„Ich bin sehr vielen Frauen begegnet, die in ihrem Herzen die Narben dieser leidvollen und schmerzhaften Entscheidung trugen“, erklärte der Papst am Dienstag in einem Schreiben. „Die Vergebung Gottes für jeden Menschen, der bereut, kann diesem nicht versagt werden.“

Exkommunikation für Frau, Arzt und Partner

Eigentlich sieht die katholische Kirche die Exkommunikation für jene vor, die eine Abtreibung vorgenommen haben: Nicht die Frau selbst, sondern auch der Abtreibungsarzt und der Partner, wenn er die Frau zur Abtreibung gedrängt hat, sind automatisch vom Empfang der Sakramente - auch des Bußsakraments - ausgeschlossen.

Beichtstuhl

dpa/Fredrik von Erichsen

Nach einer Abtreibung sind derzeit die Beteiligten auch vom Sakrament der Buße ausgeschlossen

Diese Tatstrafe kann normalerweise nur der Bischof oder ein von ihm beauftragter Priester nachlassen. Erst danach kann die Frau zur Beichte gehen.

Nach dem Kirchenrecht kann in Einzelfällen allerdings auch jetzt schon ein Priester im Beichtstuhl den Strafnachlass gewähren und die Absolution ohne vorherigen Amtsweg erteilen. Rein rechtlich müsste sich die Frau dann allerdings nachträglich noch einmal vom Bischof bestätigen lassen, dass sie nicht mehr exkommuniziert ist.

Annäherung an die umstrittene Pius-Bruderschaft

Franziskus kündigte auch eine Annäherung an die umstrittene erzkonservative Pius-Bruderschaft Sankt Pius X. (FSSPX). an, der unter anderem Antisemitismus vorgeworfen wird. Er bestimme, „dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen“.

„Ich vertraue darauf, dass in naher Zukunft Lösungen gefunden werden können, um die volle Einheit mit den Priestern und Oberen der Bruderschaft wiederzugewinnen“, schreibt er in seinem Brief zur geistlichen Vorbereitung und Durchführung des "Heiligen Jahres der Barmherzigkeit.

Eigene Verfügung des Papstes für das des Heilige Jahr

Als Entgegenkommen und Zeichen der Versöhnung erlaubt der Papst für dieses Jubiläumsjahr auch die Beichte bei Priestern der Pius-Bruderschaft FSSPX. Um dem Wohl der Gläubigen zu entsprechen, „bestimme ich in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft Sankt Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen“. Theologisch gelten die Weihehandlungen der von Rom getrennten Pius-Bischöfe als unerlaubt, aber gültig.

In den Jahren 2009 bis 2011 hatten der Vatikan und die seit 1988 aufgrund unerlaubter Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre abgespaltenen Traditionalisten Einigungsverhandlungen geführt. An deren Ende legte der Vatikan den Piusbrüdern eine Präambel vor, in der diese das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) und das päpstliche Lehramt einschließlich seiner Positionen zur Ökumene und zur Religionsfreiheit akzeptieren sollten. Die Vorlage wurde bislang nicht angenommen.

Während Papst Benedikt XVI. (2005-2013) der FSSPX eine Frist zur Annahme des Einigungspapiers gesetzt hatte, hat Franziskus von solchen Auflagen abgesehen. Er habe den Wunsch und die Hoffnung, dass es zu einer Aussöhnung komme, machte er wiederholt deutlich.

Das Heilige Jahr beginnt am 8. Dezember und endet am 20. November 2016. Zu dem Ereignis werden Millionen Pilger in Rom erwartet. In der Zeit können Gläubige mit Gebet und Buße den Ablass ihrer Sünden erreichen.

religion.ORF.at/ dpa

Mehr dazu: