Vatikan präsentiert Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens
Papst Franziskus habe die Änderungen im Kirchenrecht durch zwei Erlässe angeordnet. Der Papst und viele Bischöfe hatten seit längerem eine Beschleunigung und Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren gefordert. Bislang können sie in manchen Teilen der Weltkirche bis zu einigen Jahren dauern. Im vergangenen September hatte der Papst eine Studienkommission eingesetzt, die Reformvorschläge prüfen sollte. Das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe solle jedoch nicht angetastet werden, teilte der Vatikan damals mit.
Eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens könnte etwa durch den Wegfall der bislang verpflichtenden Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch ein weiteres Gericht erreicht werden. Geprüft werden sollte zudem, ob anstelle eines Richterkollegiums ein Einzelrichter ausreichen könnte.
Formfehler und Erkenntnismängel
Nach dem katholischen Kirchenrecht kann eine Eheschließung bei Vorliegen bestimmter Gründe für nichtig erklärt werden. Dazu zählen Formfehler wie beispielsweise das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vornherein Kinder ausschließt.
Für eine Ehenichtigkeitserklärung müssen bislang zwei gerichtliche Instanzen - in der Regel das Kirchengericht der Diözese und der Kirchenprovinz - übereinstimmend zu dem Urteil kommen, dass eine Ehe im katholischen Sinne nie bestanden hat. Im Fall eines abweichenden Richterspruchs wird der Fall an das vatikanische Ehegericht, die Römische Rota, überwiesen.
2013 rund 47.000 Annullierungen
Nach jüngsten Angaben wurden 2013 weltweit rund 47.150 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt 71.800 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 24.600 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 740.
Vorsitzender der Studienkommission war der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, der Römischen Rota, Pio Vito Pinto. Dem Gremium gehörte auch der Österreicher Nikolaus Schöch an; er ist stellvertretender Kirchenanwalt am obersten kirchlichen Gerichtshof, der Apostolischen Signatur.
religion.ORF.at/KAP
Mehr dazu:
- Kardinal: Schnellere Ehenichtigkeitsprozesse
(religion.ORF.at; 30.03.2015)