Deutschland: Spaghettimonster-Kirche verliert Prozess

Der Vorsitzende der satirisch-kritischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters wollte aus „religiösen“ Gründen eine Piratenkappe auf seinem Passbild tragen. Das Gericht Potsdam wies seine Klage ab.

Wegen einer Piratenkappe hat Rüdiger Weida, Vorsitzenden der satirisch-kritischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland die brandenburgische Stadt Templin verklagt. Diese verweigerte ihm nämlich einen neuen Personalausweis mit Passbild, auf dem er mit Piratenkappe abgebildet war. Das wollte der 64-Jährige nicht hinnehmen. Seine Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam wurde jedoch am Freitag abgewiesen.

Weida argumentierte, dass die Spaghettimonster-Kirche eine Weltanschauungsgemeinschaft sei und ihre Anhänger Pastafari genannt werden. Deshalb berufe er sich auf die im deutschen Grundgesetz vorgeschriebene Gleichbehandlung von Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften. Doch Richter Donald Burchards urteilt, es fehle „der eigene weltanschauliche Erklärungsansatz.“ Vielmehr sieht das Gericht eine „parodistisch-kritische Auseinandersetzung“ mit als intolerant und dogmatisch empfundenen Lehrmeinungen.

Schilderstreit und „Nudelmessen“

Mit einem kuriosen Schilderstreit in Templin hatte die Spaghettimonster-Kirche bereits zuvor weit über die Region hinaus Aufmerksamkeit erregt. Bei den Querelen ging es darum, wo der Verein seine Hinweise für seine „Nudelmessen“ aufhängen darf - in Anlehnung an die Gottesdienste der traditionellen Kirchen. „Freitag, 10.00 Uhr“ hieß es auf der Tafel, auf denen auch ein „glupschäugiges“ Spaghettimonster abgebildet war.

Das Gericht setzte sich mit der Problematik und der Frage auseinander, was eine Religion und was eine Weltanschauung ausmacht. Ein gewisses Amüsement können die Richter bei dem Fall allerdings nicht verhehlen. Und so räumt Gerichts-Vizepräsident Burchards auch ein, dass es „gelegentlich für Erheiterungen“ gesorgt habe, als sie sich mit den Publikationen der „Kirche“ beschäftigt hätten.

Monstergläubige gegen Kreationisten

Der „Glaube“ an das „Fliegende Spaghettimonster“ entstand in den USA als kritische Reaktion darauf, dass unter anderem der Kreationismus immer mehr Einfluss auf den Schulunterricht genommen habe. Deren Anhänger lehnen die Evolutionstheorie nach Charles Darwin ab.

„Spaß ist uns schon wichtig“, sagte Weida vor dem Prozess, „aber es ist nicht nur Spaß. Wir verfolgen ein ernsthaftes Ziel. Dogmatismus ist unser Erbfeind“. Religiöse Sonderrechte zum Beispiel würden die Mitglieder der „Kirche“ kritisch sehen.

Pastafari nennen sich die Anhänger. Piraten-Kluft, die Weida auf seinem Führerscheinbild erlaubt wurde, ist laut seinen Worten für sie Pflicht. Manche Spaghettimonster-Fans in anderen Ländern setzen sich Nudelsiebe auf den Kopf, das eine oder andere Mal wird dies sogar auf Dokumenten zugelassen, wie etwa in Österreich. Niko Alm, Abgeordneter der NEOS zum Nationalrat, erlangte mit seinem Führerscheinfoto, auf dem er als Pastafari ein Nudelsieb trägt, mediale Aufmerksamkeit.

Kopfbedeckungen auf Passbildern sind grundsätzlich nicht gestattet. Die Passbehörde kann jedoch aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen. Bei Weida wurde keine Ausnahme gemacht. Und das Potsdamer Gericht folgt dieser Entscheidung. Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lässt es nicht zu. Weida will jedoch Nichtzulassungs-Beschwerde einlegen.

religion.ORF.at/dpa

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