Diözese Limburg regelt Tebartz’ Pensionsbezüge neu

Die deutsche katholische Diözese Limburg hat die Pensionsbezüge ihres 2014 zurückgetretenen Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst (56) neu geregelt. Das teilte die Diözese am Mittwoch in Limburg mit.

Einer mit Dezember in Kraft getretenen Verordnung des Limburger Apostolischen Administrators Weihbischof Manfred Grothe (76) gemäß erhält Tebartz-van Elst ein Ruhestandsgeld in Höhe von 60,59 Prozent seiner letzten monatlichen Bezüge als Bischof von Limburg. Dieser Ruhegehaltssatz ergebe sich analog zum hessischen Beamtenrecht mit Blick auf die anrechnungsfähigen Dienstzeiten, erläuterte die Diözese.

Etwa 5.500 Euro brutto

Eine genaue Summe nannte sie nicht. Sie dürfte bei etwas mehr als 5.500 Euro brutto im Monat liegen, da das Gehalt des Bischofs sich nach der Besoldungsgruppe B 8 für Beamte in Hessen richtete. Zum Zeitpunkt des Rücktritts von Tebartz-van Elst erhielt ein nach B 8 bezahlter Beamter ein Monatsgehalt in Höhe von 9.145,54 Euro brutto.

Franz-Peter Tebartz-van Elst

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Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst

Die Diözese wies darauf hin, dass Grothe einen Aufenthalt in Rom Mitte November im Rahmen eines Ad-Limina-Besuchs der deutschen Bischöfe auch für ein Treffen mit Tebartz-van Elst genutzt habe. Dabei sei es um Anpassungen der vormals getroffenen Ruhestandsvereinbarung gegangen.

Seit März „Delegat für Katechese“ in Rom

Nach dem Rücktritt von Tebartz-van Elst hatte die Diözese Limburg mit dem Bischof zunächst eine auf seiner Versorgungsordnung basierende Ruhestandsregelung getroffen, die eine Anpassung vorsah für den Fall, dass Tebartz-van Elst wieder anderweitige Einkünfte haben werde. Auf dieser Grundlage erhielt der Bischof dem Vernehmen nach von seiner ehemaligen Diözese bisher etwa 6.700 Euro monatlich.

Seit März ist der Bischof in Rom als „Delegat für Katechese“ des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisation tätig. Angaben zu seinen Bezügen aus dieser Tätigkeit kann die Diözese Limburg nach eigenem Bekunden nicht machen. In verschiedenen Medien wurde wiederholt eine Summe von rund 3.000 Euro genannt.

Manfred Grothe

Erzbistum Paderborn

Weihbischof Manfred Grothe

Grothe, der am 26. März 2014 von Papst Franziskus zum Limburger Apostolischen Administrator ernannt wurde, hatte in der jüngeren Vergangenheit wiederholt erläutert, auch wenn Tebartz-van Elst als „Delegat für Katechese“ Gehalt beziehe, bleibe er emeritierter Bischof von Limburg. Insofern sei die Diözese ihm verpflichtet.

Neuer Bischof bis zum Sommer?

Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Bischofs von Limburg angeboten. Fünf Monate später nahm der Papst den Amtsverzicht an. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatten eine Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses auf dem Limburger Domberg in Höhe von rund 31 Millionen Euro und die Verschleierung dieser Kosten entscheidend zum Rücktritt des Bischofs beigetragen.

Zur Nachfolge in Limburg sagte Grothe, er rechne mit einem neuen Bischof bis zum Sommer. Die im Vatikan geführten Ad-limina-Gespräche bewerte er als „Zeichen dafür, dass die Eröffnung des offiziellen Verfahrens zur Besetzung des Bischofsstuhles in Limburg nun zeitnah beginnt und bis zum Sommer 2016 ein neuer Diözesanbischof gefunden ist“.

Grothe berichtete über die römischen Gespräche, dass der „Weg der Aufarbeitung und Neuausrichtung in der Diözese Limburg, das synodale Miteinander in der Diözese und die verlässliche Arbeit in der Zeit nach dem Amtsverzicht von Tebartz-van Elst“ im Vatikan „gesehen, anerkannt und wertgeschätzt“ werde. Als eine „wahre Bereicherung“ bezeichnete Grothe ein Treffen mit Papst Franziskus. „Seine Aufmerksamkeit für die Belange und die Herausforderungen der Kirche in Deutschland und in der Diözese Limburg sowie seine Dialogfähigkeit und Authentizität haben mich beeindruckt“, so Grothe.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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