Kind obduziert: Muslimische Mutter klagte und verlor

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass die Obduktion eines muslimischen Kindes gegen den Willen der Mutter rechtens war, berichtet „Die Presse“. Die Vorarlberger Muslimin hatte auf Schadenersatz geklagt.

Der Bub war kurz nach der Geburt mit einer Fehlbildung in einem Vorarlberger Krankenhaus verstorben, das Spital obduzierte das Kind, was die Mutter allerdings ablehnte. Das Kind hätte möglichst unversehrt einer rituellen Waschung unterzogen und beigesetzt werden sollen.

Die Muslimin sah sich in ihrem Glauben verletzt und klagte auf Schadenersatz, weil sie durch den Anblick ihres obduzierten Sohnes einen Schock erlitten habe. Die Mutter sagte gegenüber der Tageszeitung „Die Presse“ (Montagausgabe), dass bei dem Begräbnis in der Türkei ein Tumult ausgebrochen sei, sie selbst sei zusammengebrochen, weil der Leichnam ihres Sohnes „in pietätloser Weise verstümmelt“ war. Das Kind habe ohne große Feierlichkeiten bestatten werden müssen.

Im Namen der Forschung

Die Mediziner konterten: Die Fehlbildung des Kindes, das Prune-Belly-Syndrom, sei nicht ausreichend erforscht, die Obduktion im öffentlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Der Zustand der Leiche bei der Beerdigung in der Türkei sei darauf zurückzuführen, dass er nicht gekühlt wurde.

Eine Obduktion ist generell auch gegen den Willen der Mutter möglich, wenn ein guter Grund dafür vorliegt. Ein solches konnte das Landesgericht Feldkirch allerdings nicht erblicken: Es gab der Klage der Mutter statt. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) drehte dann das Urteil um. Die Ärzte hätten nicht rechtswidrig gehandelt, die Klage wurde abgewiesen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte jetzt diese Entscheidung. Der Wert der Obduktion ergebe sich schon daraus, dass der Arzt so die von ihm gestellte Diagnose und Therapie überprüfen könne. Der Wunsch nach einer Entwicklung der Medizin erfülle im Interesse der Gesundheit einen wichtigen Zweck und dürfe somit das Recht auf Religionsausübung beschränken, erklärte der OGH (5 Ob 26/15g) laut „Presse“.

religion.ORF.at/APA

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