Islamgesetz: Erster Imam musste Österreich verlassen

Das neue Islamgesetz hat für den Imam einer niederösterreichischen Moschee bereits Konsequenzen. Er musste Österreich verlassen, da sein Gehalt von der Türkei bezahlt wird. Er ist nicht der letzte Imam, der dem Moscheebetreiber ATIB abhandenkommen wird.

Der Imam Yakup Aynagöz war in der Gemeinde St. Veit an der Gölsen tätig, wie das vorwiegend türkischsprachige Onlinemagazin Haberjournal am Mittwoch berichtete. Er habe kein Visum mehr erhalten und sei daher dazu gezwungen gewesen, Österreich zu verlassen. Die Aufforderung zur Ausreise hatte Aynagöz vergangene Woche erhalten. Der Imam ist laut Haberjournal nach Erledigung der Formalitäten gemeinsam mit seiner Ehefrau von Wien aus in die Türkei geflogen.

Ende der Schonfrist

Wie bei vielen anderen muslimischen Vorbetern auch wurde das Gehalt des Imam von der türkischen Religionsbehörde Diyanet bezahlt. Das neue Islamgesetz sieht allerdings vor, dass Imame zukünftig in Österreich ausgebildet und bezahlt werden. Das Verbot der Auslandsfinanzierung soll es Ländern wie der Türkei verunmöglichen, Moscheen und Imame in Österreich zu finanzieren.

Imam Yakup Aynagöz (in der Mitte) mit seiner Frau am Flughafen Schwechat

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Imam Yakup Aynagöz (in der Mitte) mit seiner Frau am Flughafen Schwechat

Die betroffene niederösterreichische Moschee gehört zu dem Moscheeverein Türkisch-Islamische Union für soziale und kulturelle Zusammenarbeit (ATIB). „Die Pflicht, das Land zu verlassen, entspringt aus dem Islamgesetz. In diesem Monat werden Aufenthaltsanträge nicht mehr verlängert und neue Anträge nicht mehr bewilligt, wenn der Imam vom Ausland finanziert wird“, sagte Metin Akyürek, Mitglied im ATIB-Vorstand, gegenüber religion.ORF.at. Für jene Imame, die ein Visum haben, das noch länger gilt, gibt es sozusagen eine Schonfrist. Sie können noch einige Zeit in Österreich bleiben.

ATIB verliert Imame

Natürlich könnten die Betroffenen auch ihr Dienstverhältnis in der Türkei kündigen und eine Anstellung in Österreich annehmen. Ohne Einkommen fehlt den Imamen jedenfalls eine zentrale Voraussetzung für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung - ein Gehalt aus der Türkei wird nun ja nicht mehr akzeptiert. Wenn die Imame aber nachweisen können, dass sie sich in Österreich selbst erhalten können, sollte nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz einem Visum nichts im Wege stehen, bestätigt das Innenministerium eine Anfrage von religion.ORF.at.

Für den größten Moscheeverein in Österreich eröffnet sich jedenfalls ein schwerwiegendes Problem. Denn alle - insgesamt 65 - Imame von ATIB werden von der Türkei finanziert, so Akyürek. Das heißt für viele muslimische Gemeinden, dass sie sich damit abfinden müssen, dass sie ihren Imam verlieren werden. Adäquater Ersatz sei allerdings schwer zu finden, erklärte Akyürek.

„Wahnsinn ein Ende setzen“

„Es gibt in Österreich kaum so gut ausgebildete Imame wie die von ATIB“, sagte Akyürek. Die muslimischen Vorbeter haben in Instanbul oder Ankara eine theologische Fakultät absolviert. Mit frisch in Österreich ausgebildeten Imamen kann wohl erst 2022 gerechnet werden, was der Tatsache geschuldet ist, dass die theologische Einrichtung, in der Imame ausgebildet werden sollen, bisher noch nicht existiert und erst 2018 eingerichtet werden soll.

Das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft, das in der Vergangenheit bereits stark gegen das Islamgesetz aufgetreten ist, äußerte sich zu dem Fall von Yakup Aynagöz auf Facebook mit folgenden Worten: „Es ist nun soweit. Die erste Abschiebung aufgrund des neuen Islamgesetzes ist eingetroffen. Dieses Datum, der 17. Februar 2016, wird wohl in die Geschichtsbücher eingehen. Wir fordern von den Verantwortlichen und der Politik noch einmal, diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen.“

Clara Akinyosoye, religion.ORF.at

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