Rom: Verfassungsgericht lehnt Anti-Moscheen-Gesetz ab

Das Verfassungsgericht in Rom hat ein Gesetz der Region Lombardei, mit dem der Bau neuer Moscheen verhindert werden soll, als rechtswidrig abgelehnt. Muslimische Verbände begrüßen die Entscheidung.

Das Gesetz sei nicht verfassungskonform und widerspreche der in Italien geltenden Religionsfreiheit, urteilten die Richter. Das Gesetz, das im Jänner 2015 von dem von einem Mitte-Rechts-Bündnis dominierten Regionalparlament in Mailand verabschiedet worden war, führte für die Errichtung religiöser Kultstätten aufwendige Bedingungen ein.

Unter anderem sollen Behörden strenger prüfen, ob ein religiöses Gebäude ins Stadtbild passt. Das Gesetz schreibt auch Videoüberwachungsanlagen vor religiösen Einrichtungen vor, die direkt mit der örtlichen Polizei verbunden sein müssen. Die Bevölkerung einer Gemeinde soll mit einer Volksbefragung für oder gegen den Bau einer neuen Glaubenseinrichtung stimmen.

Politisches Streitthema

Gegen das lombardische Gesetz hatte die Regierung von Premier Matteo Renzi den Gang zum Verfassungsgericht unternommen. Roberto Maroni, Chef der rechtspopulistischen Partei „Lega Nord“, die das Gesetz in der Region Lombardei durchgebracht hatte, kommentierte die Entscheidung am Mittwoch auf Twitter: „Die Linke jubelt: Allahu akbar.“ Der Verband der Islamgemeinden in Mailand, Monza und Brianza äußerte laut italienischen Medien „große Genugtuung“ über das Urteil. Nötig sei jetzt ein landesweites Gesetz für Kultbauten, um ähnliche Vorfälle in auf Ebene der italienischen Regionen zu verhindern, sagte Verbandssprecher Davide Piccardo laut italienischen Medien.

Die Lega Nord warnt immer davor, dass in den Moscheen fundamentalistische Propaganda betrieben werde. Das regionale Gesetz wurde von muslimischen Verbänden in Italien kritisiert. Es widerspreche dem in der italienischen Verfassung verankerten Prinzip der Religionsfreiheit. Sie begrüßten daher das Urteil der Verfassungsgerichts.

religion.ORF.at/APA