Papst: Kirchliche Hexenverfolgung war Unrecht

Papst Franziskus hat die kirchliche Mitwirkung an Hexenverfolgungen und Ketzerverbrennungen als Unrecht angeprangert. Die Schuld an diesen Exzessen sieht er bei „Buchstabengelehrten“.

Oft seien in der Geschichte Menschen getötet und verurteilt worden, „obwohl sie unschuldig waren: verurteilt mit dem Wort Gottes gegen das Wort Gottes“, sagte er am Montag in seiner Morgenmesse im Vatikan. Die Beschuldigten seien verbrannt worden, „weil sie sich nach Meinung der Richter nicht dem Wort Gottes anpassten“, so der Papst laut der vatikanischen Tageszeitung „Osservatore Romano“ (Dienstag-Ausgabe).

Heilige Johanna als Beispiel

Als historisches Beispiel nannte er die heilige Jeanne d’Arc (1412-1431). Schuld an diesen Exzessen seien „Buchstabengelehrte“, für die nur ihr „Schema von Gesetzen“ und die „vielen Worte und Dinge, die sie konstruiert“ hätten, wichtig seien, sagte Franziskus in seiner Predigt.

Ausgabe des "Hexenhammers"

APA/dpa/Friso Gentsch

Anleitung zur Verfolgung: Der „Hexenhammer“

Biblisches Vorbild für eine solche Vorgehensweise sei die Steinigung des Stephanus, den die Schriftgelehrten zu Unrecht beschuldigt hätten, er lästere gegen Mose und Gott. Eines der Zentren der Hexenprozesse im deutschsprachigen Raum war Salzburg, wo unter Fürsterzbischof Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg zwischen 1675 und 1690 die grausamen Folterprozesse ihren traurigen Höhepunkt erreichten.

Salzburg Zentrum von Hexenprozessen

153 Personen, davon mehr als die Hälfte Kinder, wurden wegen angeblicher Zauberei hingerichtet, in deren Mittelpunkt der Abdeckersohn Zauberer Jackl beziehungsweise dessen Mutter stand. Der letzte Hexenprozess auf Salzburger Boden fand 1750 statt. Am 18. Juni 2009 gab der Salzburger Erzbischof Alois Kothgasser zu den Hexenprozessen seiner Vorgänger eine Stellungnahme ab, in der von „Justizmord“ und „entsetzlichen Verbrechen“ sprach und „Gott und die Menschen um Vergebung für diese Gräueltaten“ bat.

Papst Johannes Paul II. hatte bereits in seinem großen „Mea Culpa“ (Schuldbekenntnis) im Jubiläumsjahr 2000 um Vergebung für die Inquisition und andere Vergehen der Kirche wie Kreuzzüge und Judenverfolgung gebeten.

Hexenverfolgungen fanden in Europa vor allem im ausgehenden Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit statt; befeuert wurde der Aberglaube rund um Menschen, die der Zauberei und des Paktierens mit dem Teufel bezichtigt wurden, unter anderem von kirchlichen Schriftwerken. Zu nennen sind etwa die sogenannte Hexenbulle von Papst Innozenz VIII (1484) und vor allem der „Hexenhammer“ („Malleus Maleficarum“, 1486) des aus Speyer stammenden Dominikanermönches Heinrich Kramer/Henricus Institoris.

religion.ORF.at/KAP/APA/dpa

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