Exorzismuserfahrung lässt „Exorzist“-Regisseur gruseln

In seinem Kultfim „Der Exorzist“ hat Regisseur William Friedkin vor mehr als 40 Jahren eine schauderhafte Teufelsaustreibung inszeniert. Nun wurde der 80-Jährige selbst zum Zeugen eines Exorzismus im Vatikan - und fand diese Erfahrung ziemlich unheimlich.

Der Vatikan habe ihn eingeladen, eine kirchliche Teufelsaustreibung zu filmen, sagte Friedkin am Mittwochabend am Rande des Filmfestivals von Cannes. „Es hat mich verblüfft“, berichtete er. „Ich glaube nicht, dass ich jemals wieder derselbe sein werde, seit ich diese verblüffende Erfahrung gemacht habe.“ Es gehe hier „nicht um irgendeinen Kult“, stellte er klar, sondern um einen offiziellen Exorzismus der katholischen Kirche.

US-Regisseur William Friedkin beim Filmfestival von Cannes 2016

APA/AFP/Anne-Christine Poujoulat

US-Regisseur William Friedkin beim Filmfestival von Cannes 2016

Einladung vom Chef-Exorzisten

Er habe gestaunt, wie nahe die Wirklichkeit seiner Filminszenierung aus dem Jahr 1973 gekommen sei. „Wenige Leute haben so etwas jemals miterlebt, und niemand hat es je gefilmt“, sagte der US-Regisseur. Der Chefexorzist des Vatikan persönlich habe ihn zu den Aufnahmen eingeladen. Der Vatikan wollte Friedkins Angaben auf AFP-Anfrage zunächst nicht kommentieren.

In der katholischen Kirche ist der Exorzismus - das Ritual zur Austreibung des Teufels oder anderer böser Mächte - im Kirchenrecht geregelt. 1999 wurden die Richtlinien für den sogenannten Großen Exorzismus überarbeitet. Sie sollen sicherstellen, dass das Ritual nur in Fällen echter Besessenheit, nicht aber von Geisteskrankheit, angewendet wird. Deswegen können auch Psychologen hinzugezogen werden.

Mit Gebeten gegen „dämonische Mächte“

Der landläufig als Exorzismus bekannte „feierliche“ oder Große Exorzismus wird im Vergleich relativ selten und regional mit sehr unterschiedlicher Häufigkeit eingesetzt. Es geht dabei laut entsprechender Lehre darum, einen Menschen durch rituelles Gebet aus der Gewalt „dämonischer Mächte“ zu befreien. Zuvor muss eine psychische Erkrankung des Patienten als Grund für dessen Symptome ausgeschlossen werden.

religion.ORF.at/AFP

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