Schweizer Schule: Handschlagpflicht für Muslime

Im Schweizer Kanton Basel-Landschaft darf künftig kein Schüler mehr aus religiösen Gründen seinen Lehrern den Handschlag verweigern. Die zuständige Schulbehörde reagierte damit auf die Weigerung zweier muslimischer Schüler, ihrer Lehrerin die Hand zu reichen.

Bei Missachtung müssten die Eltern künftig mit Sanktionen rechnen, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Demnach hat eine rechtliche Überprüfung ergeben, dass Schulen ausdrücklich einen Handschlag zur Begrüßung und Verabschiedung einfordern dürften.

Verweigerung „aus Respekt“

Anfang April hatte der Fall eines 14-Jährigen und seines 16-jährigen Bruders aus einer streng religiösen Familie über die Landesgrenzen hinweg für Aufregung gesorgt. Die Buben begründeten ihre Handschlag-Verweigerung damit, dass sie dem weiblichen Geschlecht Respekt zollten.

„Niemand kann uns zwingen, Hände zu berühren“, so die Brüder damals. Die betroffene Schule führte daraufhin eine Sonderregelung ein: Auch männlichen Lehrern durften sie nun die Hand nicht mehr geben. Diese temporäre Regelung wurde nun ebenfalls aufgehoben.

Das öffentliche Interesse bezüglich der Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiege die Glaubensfreiheit „erheblich“, begründete die Schulbehörde ihre Entscheidung. „Der Händedruck kann durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden.“ Wenn Schüler den Handschlag verweigerten, könne den Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 5.000 Franken (4.500 Euro) auferlegt werden.

Lebhafte Debatte in der Schweiz

Die betroffene Schule begrüßte die Entscheidung der Behörde. Sie habe nun „Klarheit für das weitere Vorgehen“, erklärte die Sekundarschule Therwil. Der Entscheid sei der Familie bereits mitgeteilt worden. Der Fall hatte in der Schweiz eine lebhafte Debatte ausgelöst, an der sich führende Politiker beteiligten. Justizministerin Simonetta Sommaruga etwa hatte die Entscheidung der Schule öffentlich kritisiert und erklärt, dass Händeschütteln Teil der schweizerischen Kultur sei.

Der Fall hat auch für die betroffene Familie aus Syrien Konsequenzen. Der Vater der beiden Schüler, ein muslimischer Imam, war 2001 in die Schweiz eingewandert. Die schweizerischen Behörden gaben im vergangenen Monat bekannt, das Einbürgerungsverfahren für die Familie sei auf Eis gelegt. Am Mittwoch teilte die Schulbehörde zudem ohne nähere Einzelheiten mit, dass ein Mitglied der Familie wegen Gewaltverherrlichung in sozialen Medien verwarnt worden sei.

religion.ORF.at/APA/dpa/AFP

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