Fastenmonat Ramadan für Muslime begonnen

Für Hunderte Millionen Muslime weltweit hat am Montag der Fastenmonat Ramadan begonnen. Der Ramadan beginnt dem Koran zufolge, wenn nach dem Neumond die Mondsichel sichtbar wird - 2016 geschah in den meisten Ländern am Montag.

Das Datum ist jedes Jahr ein anderes und kann regional variieren, bestimmt wird es von religiösen Gelehrten. Es ist nach den Mondmonaten ausgerichtet, die zwischen 29 und 30 Tage lang sind. Das dreitägige Fest beginnt, wenn mit dem Erscheinen der neuen Mondsichel der neunte Monat (Ramadan) endet und der zehnte Monat (Shawwal) anbricht.

Ein Mann in Bahrain wartet auf das Auftauchen der Mondsichel zu Beginn des Ramadan

APA/AFP/Mohammed al-Shaikh

Bahrain: Warten auf das Auftauchen der Mondsichel zu Beginn des Ramadan

In dem heiligen Monat sind mehr als 1,6 Milliarden Gläubige dazu aufgerufen, bis Anfang Juli von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex zu verzichten. Mit dem Sonnenuntergang ist es Tradition, das Fastenbrechen mit einem üppigen Festmahl im Kreis der Familie zu feiern. Am Ende des Fastenmonats wird das Fest Id al-Fitr gefeiert.

Monat des Friedens

Der Ramadan wird in vielen Ländern allerdings von Gewalt überschattet. In Syrien, Libyen, dem Irak und im Jemen herrschen teilweise schon Jahre andauernde Bürgerkriege oder anhaltende Kämpfe. Der Ramadan gilt auch als Monat des Friedens und der Versöhnung. Islamistische Terroristen verübten in der Vergangenheit aber bewusst im Fastenmonat Anschläge.

Trommler zu Beginn des Ramadan in Istanbul

AP/Lefteris Pitarakis

Ein Trommler in Istanbul weckt die Gläubigen zum Beginn des Fastenmonats

Für gläubige Muslime ist das Fasten im Ramadan der vierte der fünf Grundpfeiler des Islam. Die anderen vier sind das Glaubensbekenntnis (Schahada), fünf tägliche Gebete (Salat), die Armensteuer (Zakat) und die Wallfahrt nach Mekka (Hadsch). Der Ramadan als Zeit der Besinnung soll den Glauben und die Selbstdisziplin der Gläubigen stärken.

Ausnahmen möglich

Es gibt allerdings aus Gründen der Vernunft auch Ausnahmen: Neben Alten und Kranken sind auch schwangere und stillende Frauen vom Fastengebot ausgenommen, auch für Soldaten oder etwa Spitzensportler kann es Ausnahmen geben. Ebenso vom Fastenmonat befreit sind Kinder vor der Pubertät, allerdings ist das Fasten „entscheidungsfähiger“ Kinder zulässig. Versäumte Fasttage können durch Almosen aufgewogen werden.

In Österreich bekennen sich nach Angaben der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) rund 600.000 Menschen zum muslimischen Glauben.

religion.ORF.at/dpa/APA

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