Konflikt über verweigerten Handschlag in Berlin

Der verweigerte Handschlag eines Imams an einer Schule hat in Berlin Diskussionen ausgelöst. Nach Informationen des Senders RBB soll der Mann einer Lehrerin zu Beginn eines Elterngesprächs den Handschlag verweigert und sich dabei auf Religionsfreiheit berufen haben.

Die Lehrerin wiederum habe die Form der Begrüßung mit Handschlag mehrfach eingefordert und ihm Frauenfeindlichkeit und mangelnden Respekt vorgeworfen. Nun soll der Imam, laut RBB ein strenggläubiger Schiit aus der Osttürkei, Strafanzeige gegen die Lehrerin gestellt haben - angeblich wegen Beleidigung und Verletzung der Religionswürde. Bei der Polizei lag die Anzeige bisher nicht vor.

Privatschule hält sich bedeckt

Die Privatschule erklärte, sie wolle sich aus „Rücksicht auf das Wohl der Familie und deren Kinder“ nicht öffentlich äußern und sprach von einer innerschulischen Angelegenheit. Die Schulgemeinschaft sei von „großer Vielfalt und einem positiven respektvollen Miteinander geprägt“, diesen Weg wolle man „konsequent weiter gehen“.

Die Berliner Bildungsverwaltung teilte mit, nicht über den Fall informiert worden zu sein. „In der Schule muss das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen, das heißt, es ist wichtig mit Eltern im Gespräch zu bleiben“, erklärte eine Sprecherin auf dpa-Anfrage.

Ähnliches Verhalten schon mehrfach bekannt

In der Vergangenheit hatte auch die Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln, Franziska Giffey (SPD) von solchen Erfahrungen berichtet, zum Beispiel bei Einbürgerungen. Sie halte das für "einfach nur respektlos, sagte sie im April der „Welt“.

In der Schweiz war im Frühjahr eine Debatte über den Handschlag entbrannt, nachdem zwei 14 und 16 Jahre alte Brüder einer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert hatten. Die Schulbehörde entschied daraufhin, dass im Kanton Basel-Land künftig kein Schüler mehr ablehnen darf, einer Lehrerin die Hand zu geben.

Die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern habe einen höheren Stellenwert als die individuelle Religionsfreiheit, begründete die Schweizer Behörde damals ihr Vorgehen. Bei Missachtung müssten die Eltern oder ihre beiden Söhne künftig mit Sanktionen rechnen.

religion.ORF.at/APA

Mehr dazu:

Schweizer Schule: Handschlagpflicht für Muslime
(religion.ORF.at; 25.05.2016)

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