D: Debatte über Kopftuchverbot für Richterinnen

Richterinnen mit Kopftuch könnten aus Sicht des Bunds Deutscher Verwaltungsrichter das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz erschüttern, so Verbandschef Robert Seegmüller.

Das gelte besonders in Fällen, in denen die Prozessparteien andere religiöse Überzeugungen als den Islam haben, sagte Seegmüller auf Anfrage in Berlin, wie die dpa am Montag berichtete. Eine ausgleichende Lösung zu finden, sei Aufgabe des Gesetzgebers. Ähnlich äußerte sich der deutsche Richterbund.

Bayern-Fall als Anlass

Hintergrund ist ein Fall aus Bayern. Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte Ende Juni ein vom Landesjustizministerium erlassenes Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt, weil dieser Eingriff in die Religionsfreiheit nicht auf einem formellen Gesetz beruhte - mehr dazu in D: Kopftuchverbot für Jusreferendarin unzulässig. Das Gericht gab damit einer muslimischen Jusstudentin recht, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) arbeitet wegen des Urteils nun an einem solchen Verbotsgesetz. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): Offenkundige Glaubensbekundungen durch Justizbeamte seien unangebracht. Richterinnen oder Staatsanwältinnen würden den Staat repräsentieren. „Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden“, sagte sie.

Zweifel an Unparteilichkeit zerstreuen

Seegmüller vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter sagte, wenn der existierende Bekleidungskodex in mündlichen Verhandlungen gesetzlich festgeschrieben werde, könne das Zweifel an der Unparteilichkeit zerstreuen. „Soweit eine solche Regelung mit einer Beschränkung der Religionsfreiheit von Richterinnen und Richtern verbunden ist, müsste sie mindestens in Gesetzesform erfolgen; möglicherweise wäre sogar eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.“

Zurzeit sind Richterinnen und Richter aufgrund von Anweisungen der Justizministerien verpflichtet, weiße Hemden oder Blusen, weiße Fliegen, Krawatten oder Halstücher sowie in der Regel schwarze Roben zu tragen. „Die stets gleiche Kleidung der Richterinnen und Richter signalisiert den Parteien eines Rechtsstreits, dass es auch in ihrem Fall nicht darauf ankommt, welche Person entscheidet, sondern nur auf das, was im Gesetz steht“, sagte Seegmüller.

Regelung „für alle religiösen Symbole“

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, erklärte auf dpa-Anfrage, bei der Frage, ob Richterinnen und Staatsanwältinnen im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen dürfen, gehe es um eine Abwägung zwischen der persönlichen Religionsfreiheit und der richterlichen Neutralitätspflicht.

„Für die Bürger ist es wichtig, dass die Justiz erkennbar unvoreingenommen über ihren Fall entscheidet.“ Letztlich könne deshalb nur der Gesetzgeber klären, ob und wie er die Bekleidung von Richtern und Staatsanwälten regeln wolle. Solch eine Regelung müsse sich dann allerdings auf alle vergleichbaren religiösen Kleidungsstücke oder Symbole beziehen.

religion.ORF.at/dpa

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