IGGiÖ-Wahl: Zwei Beschwerden eingebracht

Die Wahl der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) von Mitte Juni beschäftigt jetzt das Kanzleramt: Eine arabische Kultusgemeinde und eine Gruppe Wahlberechtigter brachten Wahlaufsichtsbeschwerden beim Bundeskanzler ein.

Den Eingang der Beschwerden bestätigte eine Sprecherin des Kultusamtes am Mittwoch der APA und somit auch einen Bericht des „Kurier“ (Dienstagausgabe). Die Beschwerdeführer sind der Meinung, dass die Wahl des Präsidenten der IGGiÖ nicht verfassungskonform abgelaufen sei, weil nicht alle Kultusgemeinden im Obersten Rat vertreten seien. Als Kultusgemeinde gelten Vereine, mit mindestens 1.000 Migliedern und 10 Moscheevereinen. Kultusgemeinden müssen von der IGGiÖ genehmigt werden.

Die 113 Mitglieder des Schura-Rates hatten im Juni den Obersten Rat und dessen Vorsitzenden - und somit IGGiÖ-Präsidenten - Ibrahim Olgun gewählt. Er ist Theologe und Mitglied des mächtigen türkischen Verbandes Atib - mehr dazu in Islam: Ibrahim Olgun neuer Präsident der IGGiÖ.

Beschwerde IGGiÖ-intern abgewiesen

Zunächst mussten sich die Beschwerdeführer an ein internes Schiedsgericht wenden. Dieses wies die Anfechtung - laut „Kurier“ - ab, mit dem Argument, es könnten nicht alle 28 Kultusgemeinden im Obersten Rat vertreten sein, weil dieser nur 15 Mitglieder habe. Diese Entscheidung bekämpfen die Kultusgemeinde und die Wahlberechtigten nun mit der Wahlaufsichtsbeschwerde beim Bundeskanzler.

Die Möglichkeit der Wahlaufsichtsbeschwerde gibt es seit April 2015 durch das neue Islamgesetz. Wobei laut Par. 28 Islamgesetz eine Kultusgemeinde eigentlich nicht beschwerde-berechtigt ist: Denn dieses Recht steht „jeder und jedem aktiv Wahlberechtigten oder jeder und jedem, der oder die aufgrund der Wahlregelungen gemäß Abs. 1 aktiv wahlberechtigt sein könnte, nach Erschöpfung der innerreligionsgesellschaftlichen Möglichkeiten“ zu.

religion.ORF.at/APA

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