Burkini-Verbot: UNO begrüßt gerichtliche Aufhebung

Die UNO hat das Grundsatzurteil gegen die umstrittenen Burkini-Verbote in Frankreich begrüßt. Das Verbot diskriminiere Frauen und Mädchen und nehme ihnen die Möglichkeit, „selbstständige Entscheidungen“ über ihre Kleidung zu treffen.

Das Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs verbessere nicht die Sicherheitslage, sondern verstärke nur „religiöse Intoleranz und die Stigmatisierung von Muslimen“, erklärte der Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros, Rupert Colville, am Dienstag in Genf.

Umsetzung des Verbots „erniedrigend“

Auch die Art und Weise, in der die Burkini-Verbote in manchen französischen Badeorten umgesetzt worden seien, sei „erniedrigend und herabsetzend“ gewesen, fügte Colville hinzu.

Rund 30 französische Gemeinden hatten in diesem Sommer das Tragen eines Burkinis am Strand verboten, darunter die Mittelmeerstädte Cannes und Nizza. Am Freitag erklärte der Staatsrat, das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, das Verbot jedoch für unrechtmäßig. Das Grundsatzurteil bezog sich konkret auf das vom südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Burkini-Verbot. Laut dem Gericht stellt es eine „schwere und offensichtlich illegale Verletzung der grundlegenden Freiheitsrechte dar“.

Debatte geht weiter

Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden hatten das Verbot mit der angespannten Stimmung im Land nach einer Reihe von islamistischen Anschlägen begründet. Die von einigen gläubigen muslimischen Frauen getragene Badebekleidung mit Kapuze könnte demnach als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen.

Zahlreiche Gemeindechefs kündigten bereits an, das Verbot trotz des Urteils aufrecht zu erhalten. Der konservative Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy forderte am Montag, ein gesetzliches Burkini-Verbot gegebenenfalls durch eine Verfassungsänderung zu ermöglichen. Der sozialistische Innenminister Bernard Cazeneuve lehnte ein Anti-Burkini-Gesetz dagegen als „verfassungswidrig und wirkungslos“ ab.

religion.ORF.at/APA/AFP