Heiligsprechungen: Vatikan verschärft Verfahren

Der Vatikan hat das Verfahren für die Anerkennung von Wundern überarbeitet und teils verschärft. Mehr Experten als bisher müssen die wissenschaftliche Unerklärlichkeit einer Heilung feststellen.

Nach der neuen, am Freitag veröffentlichten Geschäftsordnung für den medizinischen Sachverständigenrat müssen künftig mehr Sachkundige die notwendige Unerklärlichkeit feststellen, damit ein Selig- oder Heiligsprechungsverfahren einen Schritt weiterkommt. Jeder Kontakt der Mediziner mit den Betreibern des Verfahrens wird untersagt. Die Vergütung der Gutachter wird transparenter geregelt.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe eine Anpassung der Bestimmungen für den medizinischen Rat nötig scheinen lassen, heißt es in dem Dokument. Konkrete Beispiele nennt der Text nicht. Bisher galt eine Fassung aus dem Jahr 1976 mit Ergänzungen von 1983.

Zahl der Gutachter auf sieben erhöht

Die neue Geschäftsordnung erhöht die Zahl der Gutachter für ein angebliches Heilungswunder von fünf auf sieben. Damit eine Beratung gültig ist, müssen mindestens sechs von ihnen teilnehmen. Um eine Heilung als medizinisch unerklärlich einzustufen, sind vier von sechs beziehungsweise fünf von sieben Gutachterstimmen erforderlich. Verfehlt ein Heilungsfall dreimal die nötige Mehrheit, scheidet er aus.

Ausdrücklich wird den Medizinern jeder Kontakt mit den Antragstellern der betreffenden Selig- oder Heiligsprechung sowie deren Anwalt, dem sogenannten Postulator, verboten. Auch die Anforderung weiterer Dokumente in einem Heilungsfall hat ausschließlich über den Untersekretär der Heiligsprechungskongregation zu laufen.

Dieser übernimmt auch die Funktion des Berichterstatters im Wunderverfahren, der früher ein eigenes Amt war. Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des medizinischen Rats erfolgen künftig nur noch bargeldlos per Überweisung.

religion.ORF.at/KAP

Mehr dazu:

Link: