Frauen in Asylverfahren „häufig benachteiligt“

Ausreichende Maßnahmen zur Gewährleistung von Geschlechtergerechtigkeit in der Durchführung von Asylverfahren fordert die Katholische Frauenbewegung Österreichs anlässlich des Internationalen Tags der Flucht am Freitag.

„Frauen sind in der Verfahrenspraxis häufig benachteiligt, weil es an Sensibilität für ihren jeweiligen kulturellen und sozialen Kontext mangelt“, erklärt Veronika Pernsteiner, Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreichs in einer Aussendung.

Geschultes Personal fehlt

Spezifisch geschultes Personal sei im Rahmen der Asylverfahren nicht ausreichend vorhanden, dezidierte Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifisch Verfolgte, wie es sie etwa in Deutschland gibt, existierten in Österreich nicht. Pernsteiner: „Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Frauen in Asylverfahren ihre Rechte bestmöglich geltend machen können.“

„Frauen, die in ihren Herkunftsländern nicht oder kaum zur Schule gegangen sind, die in patriarchalen Verhältnissen sozialisiert sind, haben oft nicht gelernt, für sich zu sprechen. Schon gar nicht, wenn es darum geht, über erlittene sexuelle Gewalt zu berichten“, so Pernsteiner.

Themen Genitalverstümmelung, Zwangsheirat

Es gebe zwar in Fällen, in denen Verdacht auf geschlechtsspezifische Verfolgung bestehe, die Möglichkeit, speziell geschulte Bedienstete beizuziehen, doch brauche es viel Sensibilität, um überhaupt einmal zu einschlägigen Aussagen vorzudringen. Teilweise fehle es bei Frauen in Asylverfahren auch an Bewusstsein für erfahrenes Unrecht, etwa, was Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat, aber auch Gewalt generell betreffe.

Keine frauenspezifische Fluchtgründe

Bei der Ermittlung von frauenspezifischen Fluchtgründen, die im österreichischen Asylgesetz nicht einzeln aufgeführt, sondern entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention dem Verfolgungsgrund „Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe“ zugeordnet sind, mangle es nach Erfahrung von AsylexpertInnen oft an der nötigen Ernsthaftigkeit, so dass es zu großen Unterschieden in der Entscheidungspraxis komme, so die Aussendung.

Außerdem sei das Hintergrundwissen über die Herkunftsländer nicht ausreichend. Nur zu einem Bruchteil befassten sich die derzeit im Bundesministerium für Inneres bestehenden Staaten-Dokumentationen ausdrücklich mit der Situation von Frauen. „Die Katholische Frauenbewegung Österreichs fordert, diese benachteiligende Praxis zu beenden“, so Veronika Pernsteiner. Sie verlangt vom Innenministerium überdies statistische Aufzeichnungen über Fluchtgründe bzw. darüber, ob Frauen alleine gereist sind oder mit Partnern oder Kindern unterwegs waren.

Nachteile für subsidiär Schutzberechtigte

Im Blick auf die Asylgesetznovelle kritisiert Pernsteiner insbesondere die Veränderungen, die für subsidiär Schutzberechtigte gelten und unter anderem die Familienzusammenführung erschweren: „Das betrifft vor allem Frauen, die vorausgegangenen Männern folgen wollen und jetzt erst nach drei Jahren nachkommen können, unter der Bedingung, dass der Mann eigenständig für ausreichend Wohnfläche und Einkommen sorgen kann.“

Die längere Wartezeit sowie die verschärften Bedingungen für eine Zusammenführung setzen Frauen in den Herkunftsländern ökonomischem und psychischem Druck sowie erhöhter Gefahr aus, Opfer von Gewalt zu werden. Pernsteiner plädiert nicht nur für die Rücknahme dieser Bestimmung, sondern für ein menschenwürdiges Asylgesetz generell: „Gerade die laut Notstandsverordnung erlaubten Abschiebungen bedeuten für Frauen eine erneute Gefährdung durch die Verlängerung ihrer ungeschützten Situation“, so die Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung.

religion.ORF.at

Links: