Bayern: Kirche bedauert Ende strenger Karfreitagsruhe

Der bayerische Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg) hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Feiertagsgesetz vom Mittwoch bedauert.

Stille Tage seien „ein Segen in unseren hektischen und kommerzialisierten Zeiten“, sagte Schick der deutschen katholischen Nachrichtenagentur. „Selbstverständlich“ sei die Gerichtsentscheidung zu akzeptieren. Sie sollte aber so umgesetzt werden, dass die Stillen Tage möglichst erhalten blieben: „Am Karfreitag gehört es zur jahrhundertealten Tradition in Bayern, dass Stille herrscht und keine lauten Vergnügungen stattfinden.“

Strikter Karfreitag-Schutz gekippt

Das deutsches Höchstgericht hatte am Mittwoch den strikten Karfreitag-Schutz in Bayern gekippt. Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstoße gegen das deutsche Grundgesetz, so der Beschluss - mehr dazu in Tanzverbot am Karfreitag in Bayern gelockert.

Die Karlsruher Richter gaben damit einer Verfassungsbeschwerde des „Bundes für Geistesfreiheit“ statt. Die gesetzlich anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und will die strikte Trennung von Kirche und Staat. Um die bayerische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert.

Die zum Abschluss geplante „Heidenspaß-Party“ wurde - wie abzusehen war - untersagt. Zu Unrecht, sagte nun das Verfassungsgericht. Zwar darf der Karfreitag als „stiller Tag“ laut Beschluss besonders geschützt werden. Jede Befreiungsmöglichkeit von vornherein auszuschließen, sei aber unverhältnismäßig.

Ausnahmen von der Pflicht zur Stille

Die Karlsruher Richter des ersten Senats befanden, dass es Möglichkeiten für Ausnahmen von der Pflicht zur Stille geben müsse. Grundsätzlich sei das Feiertagsgesetz im Bundesland jedoch verfassungskonform. Die Richter kritisierten aber, dass die Gesetzeslage in Bayern „Abwägungen im Einzelfall“ nicht möglich machten.

o hätte die „in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl“ geplante „Heidenspaß“-Veranstaltung „vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den öffentlichen Ruhe- und Stillecharakter“ des Karfreitags gehabt.

Regierung will „in Ruhe prüfen“

Die bayerische Staatsregierung will den Beschluss nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zunächst „in Ruhe prüfen“. Auch durch die von den Richtern geforderten Ausnahmemöglichkeiten dürfe der Charakter der „Stillen Tage“ nicht angetastet werden.

Der stellvertretende CSU-Vorsitzende Manfred Weber bezeichnete es als „schädlich für die Identität und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, wenn wir Stück für Stück unsere Prägungen aufgeben“. Tanzen und Feiern könne man „zum Glück an mehr als genug Tagen im Jahr“. Auch die „gesellschaftliche Minderheit könnte am Karfreitag durchaus einmal tolerant sein“, meinte der Europaabgeordnete.

Die Grünen sehen sich dagegen in ihrer Haltung bestätigt. Die Kommunen sollten künftig in Bayern selbst festlegen können, was an Stillen Tagen zugelassen werde und was nicht. Dabei müssten sie einem „Spannungsfeld zwischen bevormundender Einschränkung und der Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle“ gerecht werden. Ein „Totalverbot a la CSU“ werde von den Menschen aber nicht mehr akzeptiert, sagte die religionspolitische Sprecherin Ulrike Gote.

religion.ORF.at/KAP/KNA