Malteser: Ordensführung widersetzt sich Papstauftrag

Kurienerzbischof Silvano Tomasi, der Leiter der vom Papst angeordneten Untersuchungskommission zum Malteserorden, hat gegen Kritik von Großmeister Matthew Festing die klare Zuständigkeit des Papstes und des Vatikans für Personal des Ordens betont.

Die Erklärung Tomasis, aus der die maltesische Tageszeitung „Malta Today“ am Mittwoch zitierte, ist eine Replik auf die Weigerung der Führung des Malteserordens, mit der vatikanischen Untersuchungskommission zur Leitungskrise des Ordens zusammenzuarbeiten.

Robert Matthew Festing und Papst Franziskus

APA/AFP/POOL/Gabriel Bouys

Großmeister Matthew Festing will keine Einmischung von Papst Franziskus

„Schutz der Souveränität der Malteser“

Großmeister Matthew Festing begründete seine Ablehnung der Kommission in einer Stellungnahme mit einer „rechtlichen Bedeutungslosigkeit“ der Ermittlergruppe. Es gehe um den „Schutz der Souveränität der Malteser“ gegen „Initiativen, die genau diese Souveränität in Zweifel ziehen oder begrenzen“ wollten.

Hintergrund ist ein Streit um die Absetzung des Großkanzlers der Malteser, Albrecht von Boeselager und dessen Ordensausschluss. Boeselager war die Zulassung der prinzipienwidrigen Verteilung von Kondomen in einem Aidshilfeprojekt vorgeworfen worden.

Papst Franziskus hatte in der Folge beide Seiten in dem Konflikt angehört. Er setzte die Kommission ein und ersuchte die Ordensführung, die Entlassung Boeselagers, der in Argentinien sehr geschätzt wird und dessen Bruder der Papst in den Aufsichtsrat der Vatikanbank IOR berief, rückgängig zu machen. Vorerst solle - so Franziskus - das Ergebnis der Kommission abgewartet werden, das für Ende Jänner erwartet wird.

„Orden ist Völkerrechtssubjekt“

Festing betonte am Dienstag, etwaige Erklärungen von Ordensmitgliedern könnten in keinem Fall Personalentscheidungen des Großmeisters und des Souveränen Rats entgegenstehen. Er bekräftigte seine frühere Aussage, die Ersetzung Boeselagers sei eine „interne Leitungsentscheidung des Ordens“.

Zur Begründung verwies er auf die Verfassung der Malteser; demnach schließe der religiöse Charakter des Ordens „die Ausübung der ihm zustehenden Souveränitätsrechte nicht aus, insofern der Orden ein von den Staaten anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist“. Als weiteren Beleg für die Souveränität nannte er die diplomatische Vertretung des Ordens beim Heiligen Stuhl.

Zur Person Boeselagers merkte Festing an, dieser gehöre dem sogenannten Zweiten Stand des Ordens an, sei daher im Unterschied zu Mitgliedern des Ersten Standes kein Ordensmann „mit allen Wirkungen des Kirchenrechts“ und allein den Oberen innerhalb des Ordens unterstellt. Damit sei die Einbeziehung von Ordensoberen im religiösen Sinn - in letzter Instanz der Heilige Stuhl - „rechtlich unmöglich“.

Der Malteserorden mit weltweit 13.500 Mitgliedern hat den Status eines Völkerrechtssubjekts. Kardinalpatron ist seit 2014 der US-amerikanische Kardinal Raymond Leo Burke (68).

religion.ORF.at/KAP

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