Israel verabschiedet Gesetz gegen Gebetsrufe
Eine am Sonntagabend vom israelischen Justizministerium herausgegebene Liste verzeichnete das Gesetz „zur Verhinderung von Lärm durch öffentliche Lautsprechersysteme in Gebetshäusern“ als vom Gesetzgebungsausschuss beschlossen.
ORF/Martin Cargnelli
Gebetsruf zum Sonnenaufgang betroffen
Damit wird der Gesetzentwurf nun dem Parlament vorgelegt. Obwohl das Gesetz in seinem Titel keine bestimmte Religion nennt, ist es in Israel als „Muezzin-Gesetz“ bekannt.
Es sieht ein Verbot von Lautsprecherdurchsagen an Gotteshäusern zwischen 23.00 Uhr abends und 07.00 Uhr morgens vor. Damit ist der erste der fünf täglichen Gebetsrufe der Muslime betroffen, der zum Sonnenaufgang erklingt.
Angeblicher Missbrauch für Hassbotschaften
Unterstützer begründen den Vorstoß mit Lärmbelästigung und dem angeblichen Missbrauch der Lautsprecher für Hassbotschaften - Aktivisten sehen darin eine reine Provokation.
In dem Gesetz gehe es nicht um Lärm oder Lebensqualität, „sondern um rassistische Hetze gegen eine nationale Minderheit“, kritisierte der arabisch-israelische Parlamentsabgeordnete Aiman Odeh. „Der Ruf des Muezzin ist hier lange vor den Rassisten der Netanyahu-Regierung erklungen und wird lange nach ihr zu hören sein.“
religion.ORF.at/APA/AFP