Malteser: Oberen-Wahl und Reformstart im April

Der Malteserorden (Supremus Ordo Militaris Melitensis) wird nach internen Konflikten am 29. April den Großen Staatsrat des Ordens einberufen, um einen neuen Großmeister zu wählen.

Der Orden gab den Termin für die Wahl des Nachfolgers von Matthew Festing beziehungsweise eines Statthalters („Locum tenens ad interim“), der für ein Jahr tätig sein soll, am Dienstagabend auf seiner Website orderofmalta.int bekannt.

Nach Rücktritt Festings notwendig

Die Ordensregierung hatte am 28. Jänner den Rücktritt des Großmeisters Matthew Festing angenommen. „Locum tenens ad interim“, also Interimschef, wurde statutengemäß der Österreicher Ludwig Hoffmann-Rumerstein. Ihm zur Seite steht als päpstlicher Sonderdelegat für den Orden Kurienerzbischof Giovanni Angelo Becciu.

Kurienerzbischof Giovanni Angelo Becciu

APA/AFP/Gregorio Borgia

Kurienerzbischof Giovanni Angelo Becciu

Er werde nach der Wahl des neuen Ordensgroßmeisters in Aktion treten und mit der neuen Führung Reformen - vor allem die Änderung des Ordensrechts - in die Wege leiten, so Hoffmann-Rumerstein in einem erläuterndem Interview zum Procedere. Becciu ist bis zur Wahl des neuen Großmeisters „einziger Sprecher“ in Angelegenheiten zwischen Vatikan und Maltesern.

Reform und Erneuerung

Zur Wahl am 29. April wird sich der Große Staatsrat am extraterritorialen Sitz des Ordens, der Villa del Priorato di Malta auf dem Aventinhügel in Rom, versammeln. Zur Wahl des Großmeisters benötigt man gemäß der Verfassung die einfache Mehrheit sowie eine weitere Stimme eines Wahlberechtigten. Den interimistischen Statthalter können nach Angaben des Ordens insgesamt 60 Wahlberechtigte wählen.

Nach dem Konflikt zwischen dem Vatikan und den Maltesern hatte der Papst Anfang Februar den vatikanischen Innenminister Becciu zum Sonderbeauftragten für den Orden ernannt. Er soll Versöhnung unter den Ordensmitgliedern fördern und sich um die „spirituelle und moralischen Erneuerung“ der Malteser kümmern.

Adelsbeschränkung wird gelockert

In einem „Standard“-Interview am Mittwoch sagte Malteser-Interimsleiter Hoffmann-Rumerstein, es könnte bei der Wahl im April „ein Luogotenente (Locum tenens) für ein Jahr gewählt“ werden. Das wäre insofern günstig als nämlich eine Änderung in der Verfassung vorgenommen werden solle. Sie müsse die möglichen Personen, die Großmeister werden können, betreffen. „Es ist derzeit so, dass wir eine sehr strenge Adelsvoraussetzung haben. Der Kandidat muss derzeit Ehren- und Devotionsritter sein, das heißt, die Familie muss zwischen 150 bis 400 Jahre nobilitiert sein. Und das wird man ändern müssen“, so der aus Innsbruck stammende Ordensinterimschef.

Eine weitere Änderung sollte die Einführung eines Alterslimits betreffen. „Wir haben keine Altersgrenze. Und das ist auch eines der Dinge, die der Vatikan natürlich will, mit Recht, weil bei den Bischöfen, bei den Äbten, bei den Kardinälen überall Altersgrenzen sind. Wir haben einen Professritter, der die Voraussetzung für den Großmeister hätte, aber der ist 97 Jahre“, sagte Hoffmann-Rumerstein.

Altersgrenze geplant

Als Limit schwebt ihm „mehr oder weniger 80“ vor: „Ich meine, wenn wir uns an die Kardinäle anpassen, so ist das Alter dort 80, in dem sie aus dem Amt ausscheiden müssen. Und soweit ich es weiß, ist auch bei den Äbten die Altersgrenze eher tiefer, bei 75.“

Beim Erreichen dieses Alters müsste eine Großmeister dann zurücktreten. Man müsse bedenken, „dass natürlich das Alter gewisse Beschränkungen mit sich bringt, und sie haben das ja auch bei den Päpsten. Der jetzige ist auch 80 geworden im Dezember, und sein Vorgänger hat es dann mit 85 gelassen“.

Kritik an Kardinalpatron Burke

Kritik übte Hoffmann-Rumerstein am Kardinalpatron des SMOM, Kardinal Raymond Burke. Bei dem Treffen am 6. Dezember 2016, bei dem das Mandat des Großkanzlers Albrecht von Boeselager beendet wurde, habe Boeselager zu den Rücktrittsforderungen von Kardinal Burke Nein gesagt. Burke sei darüber ungehalten gewesen, „er hätte sich erwartet, dass Boeselager den Rücktritt erklärt“. Die Forderungen Burkes seien unrechtmäßig gewesen, so der Ordensleiter.

Zweifel an Einfluss des Kardinalpatrons

Er erläuterte, dass die Mitglieder des Souveränen Rates vom Generalkapitel gewählt wurden und man deshalb nicht hergehen und sagen könne, „‚Du musst zurücktreten‘, weil du vielleicht vor drei, vier Jahren irgendetwas falsch gemacht hast“. Der Rat sei gewählt worden, und seine Mitglieder hätten gegenüber dem Generalkapitel eine Verantwortung übernommen. „Die Mitglieder des Generalkapitels haben uns gewählt. Da gibt es Zweifel, ob der Kardinalpatron überhaupt sagen kann, ‚Du musst zurücktreten‘.“

Ludwig Hoffmann-Rumerstein wurde 1937 in Innsbruck geboren. Auf das Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck folgte ein Philosophiestudium in Rom. Nach dem Eintritt in den Malteserorden im Jahr 1970 legte er 1984 die ewigen Gelübde ab. Der Rechtsanwalt ist Profess-Ehren- und Devotions-Großkreuz-Bailli des Malteserordens. Seit 2014 ist er Großkomtur, die Nummer zwei des Ordens, das Amt hatte er bereits von 1994 bis 2004 inne. Durch den Rücktritt des Großmeisters Matthew Festing ist Hoffmann-Rumerstein als Luogotenente der interimistische Statthalter, bis ein neuer Leiter gewählt wurde.

religion.ORF.at/KAP

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