Schönborn gegen generelles Burkaverbot
Zwar unterstützt er das von der Regierung geplante Verbot des Kopftuches bei gewissen Berufskleidungen. Ein generelles Kopftuchverbot wäre aber „diskriminierend“, so Schönborn im „Standard“ (Wochenend-Ausgabe).
ORF/Martin Cargnelli
Unterscheidung: „Kopftuch, Vollverschleierung, Burka“
„Eine Polizistin mit einem Brustkreuz oder Kopftuch herumlaufen zu lassen geht nicht. Daraus aber ein generelles Kopftuchverbot abzuleiten ist unzulässig - und es ist diskriminierend“, sagte Schönborn.
Strenger sehen würde Schönborn zwar die Vollverschleierung, ist aber auch hier gegen ein generelles Verbot: „Die Burkafrage ist eine andere. Aber das sollte nicht mit einem generellen Verbot, sondern mit Klarstellungen, in welchen Situationen das Tragen nicht erlaubt ist, verbunden werden - etwa vor Gericht.“
Die Regierung plant ein generelles Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit (mit Ausnahmen für künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen, Sport und bei beruflichen bzw. gesundheitlichen Gründen). Das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ ist Teil des aktuellen Integrationspakets und noch bis 8. März in Begutachtung.
religion.ORF.at/APA
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