Familienverband: Kindergeldkonto ist „Sparpaket“

Klar im Kontrast zum Enthusiasmus der Bundesregierung hat sich der Präsident des Katholischen Familienverbandes (KFÖ), Alfred Trendl, zum Inkrafttreten des Kindergeldkontos am 1. März geäußert.

Bei der Reform, die die vier bisherigen Pauschalvarianten zu einem Kindergeldkonto mit fixer Summe und variabler Bezugsdauer verschmelzen, gebe es „unter dem Strich mehr Verlierer als Gewinner“, so Trendl in einer Aussendung vom Montag. Für drei von vier Kindern, die nach dem 1. März geboren werden, gebe es nun weniger Geld, darüber hinaus habe die Regierung die Chance zur ausständigen Wertanpassung des Kindergeldes verpasst.

Nur mehr 39 statt 46 Windelpackungen

Verzichtet worden sei etwa auf die Wertanpassung, die seit Einführung des KBG im Jahr 2002 nie erfolgt sei. Wäre der damals eingeführte Betrag von 15.925 Euro infolge der Inflation ähnlich erhöht worden wie Pensionen oder Parteienförderungen, müsste er heute um 4.000 Euro pro Kind höher sein, rechnete Trendl vor. Statt 46 Packungen Windeln seien für die Summe heute nur noch 39 Packungen erhältlich, womit das neue Kindergeldkonto „ein verstecktes Familiensparpaket“ sei.

Alfred Trendl

kathbild/Franz Josef Rupprecht

KFÖ-Präsident Alfred Trendl

Die Reform sei von arbeitsmarkt- und frauenpolitischen Steuerungsmaßnahmen bestimmt, während die finanzielle Abgeltung der Kinderbetreuung - die ursprüngliche Intention bei der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) im Jahr 2002 - in den Hintergrund gerückt sei, so Trendls Gesamtbeurteilung. Nur jene Eltern, die bloß kurz KBG beziehen und sich dies partnerschaftlich teilen, hätten mit dem neuen Kindergeldkonto einen Vorteil, jedoch auch dies mit Abstrichen: Der fehlende Rechtsanspruch beim Papamonat setze familienfreundliche Arbeitgeber voraus und der Partnerschaftsbonus gehe auf Kosten anderer Beziehergruppen, weil die Reform kostenneutral erfolgen musste.

Viele Verlierer

Trendl zählte eine Reihe von Verlierergruppen durch die Reform auf: In jedem Fall gehörten dazu jene Eltern, die ihr Kind länger als zwei Jahre selbst betreuen möchten, da die bisherige Möglichkeit des KBG-Bezugs von bis zu drei Jahren nicht mehr existiere. Die Lang-Variante sei laut Angaben des KFÖ-Präsidenten jedoch bisher mit Abstand die beliebteste gewesen und zuletzt von mehr als 60 Prozent der Eltern gewählt worden. Mit 1. März kann ein Elternteil nur mehr 28 statt 30 Monate KBG beziehen; wenn sich die Eltern die Kinderbetreuung aufteilen, ist ein Maximum von 35 Monaten möglich.

Nachteilig wirke sich die Reform laut Trendl auch auf Alleinerziehende aus, da sie den Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro, den es bei annähernd gleicher Aufteilung der Kinderbetreuung gibt, nicht in Anspruch nehmen können. Auch für Mehrkindfamilien wird es oft schwierig sein, diesen Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen.

Kurzbezieher profitieren

Die Gewinnergruppe ist laut Trendl überschaubar: Erstens Eltern, die sich den KBG-Bezug teilen können und dafür 1.000 Euro Partnerschaftsbonus erhalten; weiters erwerbstätige Väter mit familienfreundlichen Arbeitgebern, die einen Papamonat in Anspruch nehmen können und dafür 700 Euro erhalten. Schließlich auch Eltern, die kürzer als zwei Jahre KBG beziehen, was im Jänner knapp zehn Prozent der Bezieher waren. „Zwischen 236 und 2.441 Euro mehr Geld bekommen Eltern, die sich für eine kurze Bezugsdauer entscheiden und sich die Betreuung partnerschaftlich teilen können“, so der Familienverbands-Präsident.

Ein weiteres Versäumnis der Regierung sieht Trendl durch die fehlende Entschärfung der „Wochengeldfalle“. Dieser Terminus bezeichnet den Umstand, dass Mütter, die nur kurz KBG bezogen haben, ihr Kind dann ohne KBG weiter betreuen und in dieser Zeit erneut schwanger werden, keinen Anspruch auf Wochengeld haben. Ursache ist, dass die Frau dann „nur“ beim Partner mitversichert ist, während das Wochengeld jedoch nur infolge einer Pflicht-Krankenversicherung zugestanden wird. Eine „Entschärfung“ dieser Falle im Zuge der Reform sei trotz mehrfacher Hinweise und Appelle nicht geschehen, kritisierte der Familienverbands-Präsident.

religion.ORF.at/KAP

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