Deutsche katholische Kirche gegen Islamgesetz

Die katholische Kirche in Deutschland wendet sich gegen das von einigen CDU-Politikern vorgeschlagene Islamgesetz. Diese hatten sich in den vergangenen Tagen für ein Gesetz ähnlich dem österreichischen Modell ausgesprochen.

Der Repräsentant der Bischöfe bei der Bundesregierung, Karl Jüsten, sagte am Montag auf Anfrage der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA in Berlin: „Unsere bestehenden rechtlichen Regelungen einschließlich des Religionsverfassungs- beziehungsweise des Staatskirchenrechts sind nach kirchlicher Auffassung grundsätzlich ausreichend, um die Integration des Islams in Deutschland zu bewerkstelligen.“

Auslandsfinanzierung Thema

Mehrere Vertreter der CDU um Julia Klöckner und Jens Spahn hatten sich in den vergangenen Tagen für ein Islamgesetz ähnlich dem österreichischen ausgesprochen, um Rechte und Pflichten der Muslime zu beschreiben. Konkret soll darin laut Klöckner der rechtliche Status der muslimischen Organisationen und Moscheevereine festgelegt werden.

Die Khadija-Moschee in Berlin

APA/dpa/AFP/Maurizio Gambarini

Khadija-Moschee in Berlin

Außerdem soll es ein Verbot einer Finanzierung aus dem Ausland enthalten. Auf der anderen Seite soll ein Anspruch auf muslimische Seelsorger in Gefängnissen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie das Recht auf islamische Bestattungen geregelt werden. Klöckner plädierte für ein Moscheen-Register, „damit wir wissen, wie viele Moscheen es in unserem Land gibt, wo sie sind, wer Träger und wer Finanzier ist“.

„Populistische Schnapsidee“

Widerspruch kam von Islamverbänden, SPD und Grünen, aber auch aus der eigenen Partei. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) erklärte, die bestehenden Gesetze reichten aus. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz sprach von einer „populistischen Schnapsidee“.

In Österreich wurde das ursprünglich aus dem Jahr 1912 stammende Islamgesetz im Jahr 2015 novelliert. Es stellt die Rechte und Pflichten der Muslime in Österreich auf eine neue rechtliche Basis und enthält unter anderem ein Verbot der Auslandsfinanzierung, es regelt den Dialog mit den staatlichen Behörden und fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung, also auf Seelsorger, in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Die österreichische Bischofskonferenz verzichtete im Rahmen des damaligen Begutachtungsverfahrens auf eine eigene offizielle Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, was jedoch als weitgehende Zustimmung gewertet wurde.

religion.ORF.at/KAP

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