Karfreitag: Evangelische orten „Rechtsschutzlücke“

Die Frage, ob religiöse Feiertage in Österreich gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstoßen, beschäftigt jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH). An dem Vorgehen rund um den Feiertag erhebt die evangelische Kirche nun Kritik.

Ein Mann ohne Bekenntnis hatte geklagt, weil er am Karfreitag etwa im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ersuchte im April den EuGH um Klarstellung. Mit der EuGH-Entscheidung werde jetzt „über die Religionsausübung der Evangelischen an dem für sie sehr wichtigen und für ihren Glauben äußerst bedeutenden Feiertag entschieden, ohne dass die Evangelischen Kirchen in Österreich in diesem Verfahren auch nur gehört werden“, kritisierte der Präsident der evangelischen Synode A.B. und der Generalsynode, Rechtsanwalt Peter Krömer danach in einer Aussendung.

„Angebliche Diskriminierung“

Im laufenden Verfahren begehre der Kläger, dass ihm für seine Arbeit am Karfreitag – zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt – auch das Feiertagsentgelt ausgezahlt wird. „Dabei beruft er sich auf das Vorliegen einer angeblichen Diskriminierung, die er aus der Richtlinie der Europäischen Union über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen der Religion ableitet“, so Krömer.

Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers Folge und sprach dem Kläger das begehrte Feiertagsentgelt zu. „Das österreichische Arbeitsruhe-Gesetz sieht vor, dass der Karfreitag nur für Angehörige der Evangelischen Kirche sowie der Altkatholischen Kirche einen Feiertag darstellt und sie – aus religiösen Gründen – an diesem Tag daher nicht arbeiten müssen, sondern frei haben. Wenn sie dennoch arbeiten, haben sie Anspruch auf das zusätzliche Feiertagsentgelt“, so die Aussendung.

Die EuGH-Entscheidung könne Auswirkungen auf die Evangelischen in Österreich, aber auch europaweit auf alle evangelischen Minderheitskirchen haben, so Synodenpräsident Krömer. Denn als Konsequenz des Rechtsstreits könnte der für die Identität der Evangelischen wichtige Karfreitag als gesetzlicher Feiertag auch aufgehoben werden, befürchtet Krömer.

„Beachtliche Rechtsschutzlücke“

„Diese Entscheidung über die Religionsausübung der Evangelischen an diesem sehr wichtigen und für ihren Glauben äußerst bedeutenden Feiertag würde letztlich ohne Anhörung der Evangelischen Kirche getroffen, da es sich rechtlich gesehen um einen Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer, der keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört, und dessen Arbeitgeber handle“, so Krömer.

„Hier zeigt sich eine beachtliche Rechtsschutzlücke, die der gesamten Angelegenheit einen schalen Beigeschmack gibt“, so der Synodenpräsident.

religion.ORF.at/epdÖ

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