USA: Trump gibt Religiösen mehr Rechte
So können religiöse Organisationen etwa die Kostenerstattung für Verhütungsmittel oder Abtreibung in Versicherungsverträgen mit ihren Mitarbeitern ausschließen. Auch könnten christliche Ärzte und Krankenhäuser leichter als bisher die aktive, finanzielle oder sonstige Beteiligung an Abtreibungen verweigern.
Politische Aktivitäten ermöglichen
Das Dekret soll einige bisher geltende Einschränkungen für religiöse Gruppen und Kirchen lockern. Der US-Kongress muss allerdings noch zustimmen. Trump will mit dem Dekret auch das sogenannte „Johnson Amendment“ aus dem Jahre 1954 abschaffen und den Kirchen damit wieder mehr politische Aktivitäten zugestehen. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift zur schärferen Trennung von Kirche und Staat.
Das Amendment untersagt gemeinnützigen Organisationen, also auch den Kirchen, politische Kandidaten oder Parteien zu unterstützen, und es bestraft politische Unterstützung mit dem Verlust von Steuerbegünstigungen. Vor allem evangelikale und andere konservative Christen hatten sich immer wieder über diese Regelung beklagt.
APA/AFP/Mandel Ngan
Gesetz versus Glauben
Bei der Unterzeichnung des Dekrets sagte der US-Präsident, man werde es „nicht mehr hinnehmen, dass gläubige Menschen verfolgt, erniedrigt oder zum Schweigen gebracht werden“. Die USA seien eine „Nation von Gläubigen“, und der Glaube sei tief verwurzelt in der Geschichte des Landes.
Kein Amerikaner sollte daher gezwungen sein, sich zwischen gesetzlichen Regelungen und seinen Glaubensüberzeugungen entscheiden zu müssen. Trump sagte außerdem, sein Vorgehen werde „unseren Kirchen ihre Stimme zurückgeben“.
Bischöfe sehen Maßnahme positiv
Bei der Unterzeichnung des Dekrets waren auch etliche Vertreter von Kirchen und Religionsgemeinschaften anwesend, von katholischer Seite u.a. der Washingtoner Kardinal Donald Wuerl und Kardinal Daniel DiNardo, der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz.
In einem Interview mit der Presseagentur „Catholic News Service“ (CNS) kurz nach der Zeremonie im Weißen Haus sagte Kardinal DiNardo, das Treffen mit dem Präsidenten sei kurz, aber produktiv gewesen.
Proteste im Vorfeld
Nach US-Medienberichten soll das neue Dekret im Vergleich zu den ersten Entwürfen abgeschwächt worden sein, was mögliche Einschränkungen für Homosexuelle betrifft. Im Vorfeld hatte es zu diesem Punkt etliche Protestbriefe gegeben, auch aus den Reihen der Religionsvertreter.
Die katholischen Bischöfe hatten zuletzt eine Petition der Lebensschutzorganisation „Human Life Action“ für das Dekret unterstützt. Ohne diesem würden etlichen religiösen Institutionen bald von der Obama-Regierung erlassene Sanktionsmaßnahmen der Bundesbehörden drohen, lautete die Begründung.
Dekret zum Gebetstag
Angestellte von religiösen Spitälern könnten demnach etwa dazu gezwungen werden, an Abtreibungen mitzuwirken, auch wenn dies ihrem Gewissen widerspricht. Bei etlichen kirchlichen Schulen und anderen religiösen Einrichtungen, die die traditionelle Ehe zwischen Mann und Frau lehren oder sich für diese einsetzen, stünde ihr steuerbefreiter Status auf dem Spiel.
Das Dekret soll das nun verhindern. Trump unterzeichnete es an seinem ersten „National Prayer Day“. Jeweils der erste Donnerstag im Mai wird in den USA als nationaler Tag des Gebets begangen. Die Einführung des Gebetstags 1952 galt damals als bewusste Abgrenzung gegen die offiziell atheistische Sowjetunion.
religion.ORF.at/KAP
Mehr dazu: