Belgisches Regionalparlament beschließt Schächtverbot

Das Parlament der belgischen Region Wallonien hat am Mittwochabend an seinem Sitz in Namur ein Schächtverbot ab Juni 2018 beschlossen. Für Religionsgemeinschaften soll es bis 1. September 2019 noch eine Ausnahme geben, berichteten belgische Medien.

Das Zentrale Israelitische Konsistorium von Belgien und die Exekutive der Muslime in Belgien versuchten noch in den vergangenen Tagen, das Gesetz zu stoppen. Sie beantragten ein Votum des Staatsrates vor der Abstimmung. Auch in der benachbarten Region Flandern hatte man sich vor einigen Wochen auf ein Schächtverbot geeinigt. Dort soll das Schächten nicht betäubter Schafe und Ziegen ab Jänner 2019 verboten sein.

Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche hatten in einer gemeinsamen Erklärung auf die Religionsfreiheit verwiesen. Sie schätzten soziale Sensibilität für den Tierschutz, verwiesen aber gleichzeitig auf die Traditionen und Vorschriften in Islam und Judentum.

Rechtslage in Österreich

Juden und Muslimen ist es streng verboten, Blut zu sich zu nehmen. Daher dürfen sie nur Fleisch von Tieren essen, die rituell geschlachtet wurden - es gilt dann für Muslime als „halal“, für Juden als „koscher“. Bei der Schächtung durchtrennt der Schlachter dem Tier nach strikten Regeln die Kehle und lässt es ausbluten.

Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Tiere dürfen in Österreich nur mit behördlicher Bewilligung in dafür zugelassenen Schlachtanlagen in Anwesenheit eines Tierarztes durchgeführt werden. Dabei müssen laut Tierschutzgesetz die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt geöffnet und die Tiere unmittelbar danach wirksam betäubt werden.

religion.ORF.at/KAP/APA