Keine palästinensischen Scheidungen im Ramadan

Für die Dauer des Fastenmonats Ramadan gilt in den Palästinensergebieten in diesem Jahr ein Scheidungs-Verbot. Der Ramadan findet dieses Jahr von Freitag, 26. Mai, bis Samstag, 24. Juni statt.

Der Oberste Richter der islamischen Gerichtsbarkeit, Mahmoud al-Habash, begründete die von ihm angeordnete Maßnahme am Sonntag mit Erfahrungen der „vergangenen Jahre“, in denen allzu „rasche und unangemessene“ Anträge auf Scheidungen gestellt worden seien. Scheidungen könnten also in diesem Jahr erst wieder nach dem Ende des Ramadan in Erwägung gezogen werden.

Frauen bei einem Sonnenuntergang

APA/AFP/Abbas Momani

Dieses Jahr finden im Ramadan keine palästinensischen Scheidungen statt

Probleme durch das Fasten

Die Überreaktionen scheidungswilliger Antragsteller aus den Vorjahren führte Al-Habash darauf zurück, dass sie während der Fastenzeit von morgens bis abends nicht essen und rauchen dürften. „Deshalb verursachen einige Probleme“, fügte er hinzu.

Laut den Statistiken der palästinensischen Autonomiebehörde wurden 2015 im Westjordanland und im Gazastreifen 50.000 Ehen geschlossen, während 8.000 Ehen wieder geschieden wurden. In den Palästinensergebieten gibt es keine standesamtlichen Trauungen. Die Zuständigkeit für die Eheschließung liegt bei den islamischen Gerichten, an deren Spitze Al-Habash steht.

religion.ORF.at/APA

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