Keine palästinensischen Scheidungen im Ramadan
Der Oberste Richter der islamischen Gerichtsbarkeit, Mahmoud al-Habash, begründete die von ihm angeordnete Maßnahme am Sonntag mit Erfahrungen der „vergangenen Jahre“, in denen allzu „rasche und unangemessene“ Anträge auf Scheidungen gestellt worden seien. Scheidungen könnten also in diesem Jahr erst wieder nach dem Ende des Ramadan in Erwägung gezogen werden.
APA/AFP/Abbas Momani
Probleme durch das Fasten
Die Überreaktionen scheidungswilliger Antragsteller aus den Vorjahren führte Al-Habash darauf zurück, dass sie während der Fastenzeit von morgens bis abends nicht essen und rauchen dürften. „Deshalb verursachen einige Probleme“, fügte er hinzu.
Laut den Statistiken der palästinensischen Autonomiebehörde wurden 2015 im Westjordanland und im Gazastreifen 50.000 Ehen geschlossen, während 8.000 Ehen wieder geschieden wurden. In den Palästinensergebieten gibt es keine standesamtlichen Trauungen. Die Zuständigkeit für die Eheschließung liegt bei den islamischen Gerichten, an deren Spitze Al-Habash steht.
religion.ORF.at/APA
Mehr dazu:
- Warum Muslime im Ramadan fasten
(religion.ORF.at; 22.05.2017)