Kindergärten in Wien: Konfession wird nicht erhoben

Die Stadt Wien will ab Herbst die Bewilligungsverfahren für private Kindergärten verschärfen, der konfessionelle Hintergund von Betreibern wird aber weiterhin nicht erhoben.

Die Prüfung des pädagogischen Konzepts des Betreibers wird künftig um wirtschaftliche Aspekte ergänzt, zudem will die Stadt mit dem Verfassungsschutz stärker kooperieren. Unverändert bleibt, dass die religiöse Ausrichtung einer Wiener Kindergarteneinrichtung nicht explizit erhoben wird.

Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorzsky (SPÖ) kündigte damit am Mittwoch vor Journalisten eine geplante Gesetzesreform an. „Ziel ist es, schon am Beginn genau zu schauen, damit Träger erst gar nicht an den Start gehen, die nicht ordentlich arbeiten“, so Czernohorsky. Dazu soll eine von Stadt Wien und Integrationsministerium gemeinsam beauftragte Studie erstellt werden, die im September vorliegen und als Grundlage für weitere Handlungen dienen soll.

Zwei Kindergartenkinder

APA/St. Nikolausstiftung/Stefan Knittel

Kindergärten sollen strengeren Bewilligungsverfahren unterworfen werden

Religion im pädagogischen Konzept

Wenn ein Betreiber das Ziel habe, konfessionelle Inhalte - egal ob christliche oder islamische - zu vermitteln, müsse das sowieso im pädagogischen Konzept angeführt werden. Dieses enthalte die maßgeblichen Anhaltspunkte für die laufenden Kontrollen, argumentierte der Stadtrat.

Kürzlich war in Wien erneut die Debatte um islamische Kindergärten entbrannt, nachdem der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz zuerst die Schließung aller derartigen Standorte und nachfolgend strengere Vorgaben gefordert hatte. Czernohorszky hatte das als „Wahlkampftaktik“ kritisiert und sich verwundert über die Kurz’schen Vorschläge noch vor Vorliegen der gemeinsam beauftragten Studie gezeigt.

Studie soll Aufschluss bringen

Im Jahr 2016/17 wurde laut Czernohorszky 31 Einrichtungen die Bewilligung entzogen bzw. die Förderungen gestoppt. Insgesamt wurden 3.153 Kontrollen durchgeführt. Wie viele von den geschlossenen Kindergärten einen islamischen Hintergrund hatten, könne sie nicht beantworten, sagte die stellvertretende MA11-Chefin Michaela Krejcir mit Verweis auf die schon erwähnte fehlende Erhebung. Sicher sei aber, dass in keinem Fall der Betreiber „islamisch radikalisiert hat“. Welche konkreten Schritte im Bereich der umstrittenen sogenannten islamischen Kindergärten gesetzt werden, ließ der Ressortchef offen.

Czernohorsky bekräftigte, dass die Studienergebnisse - sie werden für September erwartet - von ihm sehr ernst genommen und als Auftrag für die dann nötigen Schritte gelten würden: „Das Ziel der Studie ist ja: Schauen wir uns das Thema explizit an.“ Die am Sonntag erfolgte Gesprächseinladung, um die Vorschläge des Integrationsministers dennoch gemeinsam zu diskutieren, sei Kurz übrigens bisher nicht nachgekommen, sagte Czernohorszky.

Die Neuerungen

Bisher musste ein Betreiber im Zuge des Bewilligungsverfahrens ein pädagogisches Konzept vorlegen, das den Vorgaben des Wiener Bildungsplans entspricht. Mit der geplanten Novelle ist der Antragsteller verpflichtet, dieses persönlich nicht nur dem Magistrat, sondern auch einem Fachgremium sowie den Eltern vorzustellen bzw. transparent zu machen.

Eingefordert wird in Hinkunft auch die Vorlage eines Businessplans inklusive Prognose der Auslastung. Ist der Antragsteller in der Vergangenheit schon einmal in die Insolvenz geschlittert, gilt das nunmehr als Ausschließungsgrund, die Bewilligung wird dann verweigert. Der Grund für das vermehrte Interesse an der monetären Situation: Oft würden wirtschaftliche Probleme Hand in Hand mit mangelnder Qualität der Betreuung gehen, so der Stadtrat.

Mehr Kompetenzen für Leitung

Um die Kompetenzen der jeweiligen Kindergartenleitung in Sachen Management und Führung zu erhöhen, wird eine Zusatzausbildung von 100 Stunden verpflichtend vorgeschrieben. Wobei große private Träger dieser Qualifizierung schon jetzt freiwillig nachkommen würden, hieß es.

Teil des Pakets ist zudem eine höhere Ausbildungspflicht für Kindergartenleiterinnen. Das Kontrollpersonal der zuständigen Magistratsabteilungen 10 und 11 wird außerdem aufgestockt - von derzeit 32 auf 39 Mitarbeiter.

Zusammenarbeit mit Verfassungsschutz

Um den potenziellen Kindergarten-Gründer besser beurteilen zu können, will man den Verfassungsschutz vermehrt um Auskünfte bitten. Derzeit frage man nur nach erfolgten Verurteilungen, so Czernohorsky. Künftig wird es der Stadt dank geänderter gesetzlicher Grundlagen auch möglich sein, sich zu erkundigen, ob Verfahren anhängig oder in der Vergangenheit Freisprüche oder Einstellungen erfolgt sind.

Dabei geht es „um alle Delikte, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden“, erklärte die stellvertretende MA11-Chefin Michaela Krejcir. Als Beispiele nannte sie Sexual-, Drogen- oder Gewaltdelikte.

religion.ORF.at/APA

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