D: „Ehe für alle“ - Bischofskonferenz bedauert Beschluss

Die katholische Bischofskonferenz hat nach dem Bundestagsbeschluss für die Einführung der Homosexuellenehe ihre Bedenken gegen die „Ehe für alle“ bekräftigt.

„Ich bedauere, dass der Gesetzgeber wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat, um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen“, sagte Erzbischof Heiner Koch am Freitag.

Aufgabe unterschiedlicher Partnerschaftsformen

Gleichzeitig bedauerte der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, dass „mit dem heutigen Beschluss eine differenzierte Wahrnehmung unterschiedlicher Partnerschaftsformen aufgegeben wird, um die Wertschätzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hervorzuheben“.

Erzbischof Heiner Koch

APA/dpa/Federico Gambarini

Erzbischof Heiner Koch bedauert die Aufgabe wesentlicher Inhalte des Ehebegriffs

Differenzierung sei keine Diskriminierung. „Eine Wertschätzung gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens kann auch durch eine andere institutionelle Ausgestaltung ausgedrückt werden.“

Koch nannte es „bedenkenswert, dass viele von denen, die die Institution Ehe lange Zeit als lebensfeindlich und als Auslaufmodell bekämpften, nun zu glühenden Verfechtern der ‚Ehe für alle‘ wurden“. Es stimme nachdenklich, wie „grundlegende Überzeugungen im Eheverständnis aufgegeben werden mit dem Hinweis auf notwendige Flexibilität, veränderte Zeiten und populäre Stimmungen“.

Einsatz der katholischen Kirche für Eheverständnis

„Es ist traurig, dass das Rechtsinstitut Ehe in das Räderwerk politischen Taktierens geraten ist - das hat die Ehe nicht verdient“, sagte der Erzbischof weiter.

Die katholische Kirche werde sich nun „verstärkt der Herausforderung stellen, die Lebenskraft des katholischen Eheverständnisses (...) überzeugend zu verdeutlichen und in der Öffentlichkeit einladend zu vertreten“.

Kirche sieht keine Diskriminierung

Koch hob zugleich hervor, die Bischofskonferenz habe in ihren Stellungnahmen zum Lebenspartnerschaftsrecht betont, „dass es ein Missverständnis wäre, die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren bleibenden besonderen Schutz als Diskriminierung homosexuell veranlagter Männer und Frauen zu verstehen“. „Als Kirche haben wir Respekt für jene gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, in denen über viele Jahre hinweg gegenseitige Verantwortung und Fürsorge übernommen wird.“

Der Bundestag hatte am Freitagmorgen in einer historischen Entscheidung mehrheitlich dafür gestimmt, die Ehe für homosexuelle Paare zu öffnen. Für das entsprechende Gesetz stimmten 393 Abgeordnete, 226 waren dagegen, vier enthielten sich.

religion.ORF.at/APA/AFP