Zeugen Jehovas bleiben in Russland verboten

Das oberste Gericht Russlands hat die Berufung der Zeugen Jehovas gegen ihr Verbot abgelehnt. Der Einspruch der Glaubensgemeinschaft sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Montag laut der staatlichen russischen Nachrichtenagentur mit.

Damit bleibt die Glaubensgemeinschaft in Russland verboten. Die Zeugen Jehovas kündigten den Gang zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) an. „Wir sind noch nicht am Ende“, sagte ihr Anwalt Viktor Jenkow laut der Agentur Interfax.

Zeugen Jehovas in einem Gerichtsraum in Moskau, Russland

APA/AP/Ivan Sekretarev

Das Oberste Gericht Russlands hat die Berufung der Zeugen Jehovas gegen ihr Verbot abgelehnt

Mehrere Verurteilungen durch EGMR

Im April hatte das oberste russische Gericht die Zeugen Jehovas verboten und die Beschlagnahmung ihres Besitzes angeordnet. Das Justizministerium hatte das Gericht zuvor aufgefordert, die Zeugen Jehovas als „extremistische Organisation“ zu untersagen.

Die Zeugen Jehovas, die 395 Zentren in ganz Russland unterhalten, wurden dort seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Anhänger anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.

Die Regierung von Staatschef Wladimir Putin gilt als enger Verbündeter der russisch-orthodoxen Kirche und umgekehrt. In Österreich sind Jehovas Zeugen eine anerkannte Kirchengemeinschaft wie etwa die katholische und die evangelische Kirche.

religion.ORF.at/APA

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