EuGH verhandelt über rituelles Schlachten von Tieren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt am Montag über das rituelle Schlachten von Tieren ohne Betäubung. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Verbot des Schächtens außerhalb eines Schlachthofs mit der Religionsfreiheit vereinbar ist.

Verschiedene belgische Dachverbände von Moscheen haben die Flämische Region des Landes wegen eines im Jahr 2015 erlassenen Schächtverbots außerhalb von Schlachthöfen verklagt. Sie argumentieren, dass die Verpflichtung, das rituelle Schlachten ohne Betäubung in Schlachthöfen durchführen zu lassen, gegen die Religionsfreiheit verstoße. Zudem reichten die Kapazitäten der Schlachthöfe nicht aus.

Der belgische Gerichtshof will nun vom EuGH wissen, ob das Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. Am Montag findet zu dem Fall ab 15.00 Uhr eine mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshof statt.

Gerichtssaal im Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Reuters/Francois Lenoir

Der EuGH verhandelt über das rituelle Schlachten von Tieren

Situation in Österreich

Juden und Muslime, die sich an die religiösen Speisevorschriften halten, essen nur Fleisch von Tieren, die rituell geschlachtet wurden. Ihnen ist es streng verboten, Blut zu sich zu nehmen, daher dürfen sie nur Fleisch von Tieren essen, die ausgeblutet sind - es gilt dann für Muslime als „halal“, für Juden als „koscher“. Bei der Schächtung durchtrennt der Schlachter dem Tier nach strikten Regeln die Kehle und lässt es ausbluten.

Rituelle Schlachtungen ohne vorausgehende Betäubung der Tiere dürfen in Österreich nur mit behördlicher Bewilligung in dafür zugelassenen Schlachtanlagen in Anwesenheit eines Tierarztes durchgeführt werden. Dabei müssen laut Tierschutzgesetz die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt geöffnet und die Tiere unmittelbar danach wirksam betäubt werden.

religion.ORF.at/KAP/APA

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