Nikab-Verbot: Millionär will Strafen zahlen

Da am 1. Oktober das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ in Kraft tritt, welches das Tragen einer islamischen Vollverschleierung verbietet, will der Geschäftsmann Rachid Nekkaz die Strafen für Nikab-Trägerinnen zahlen. Das berichtet ServusTV in einer Vorabmeldung.

Frauen, die ihr Gesicht mit einem Schleier bedecken, müssen mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen. Nekkaz, der aus Algerien stammt und in Paris lebt, bezahlt eigenen Angaben zufolge bereits die Bußgelder in Frankreich, Belgien, in den Niederlanden und der Schweiz. Und wie ServusTV am Donnerstag mit Verweis auf ein Interview mit Nekkaz in „Servus Nachrichten“ berichtet, ruft der Millionär nun Frauen in Österreich dazu auf, sich nicht an das neue Gesetz zu halten.

Religionsfreiheit akzeptieren

„Ich adressiere meine Botschaft an alle Frauen in Europa und insbesondere an die Frauen in Österreich, die freiwillig die Burka tragen, ich werde immer da sein und die Strafen bezahlen“, erklärte Nekkaz laut dem TV-Sender.

Der algerische Geschäftsmann, Millionär und politischer Aktivist, Rachid Nekkaz, mit Hind Ahmas, einer Nikab-Trägerin in Frankreich

Reuters/Charles Platiau

Rachid Nekkaz mit der Französin Hind Ahmas, deren Strafe er bezahlte

Der Geschäftsmann weiter: „Wenn man die Religionsfreiheit akzeptiert, muss man auch die Sichtbarkeit der Religionen akzeptieren." 2010 gründete Nekkaz die Organisation „Touche pas a ma constitution“ (Rühr meine Verfassung nicht an); er beziffert seine bisherigen Ausgaben für Verwaltungsstrafen und Rechtsbeistand mit rund 300.000 Euro.

Integrationsminister Kurz warnt Nekkaz

Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) übt scharfe Kritik an Nekkaz: „Wir lassen uns das sicher nicht gefallen. Wer in Österreich Nikab oder Burka trägt, muss mit Konsequenzen rechnen“, erklärte Kurz am Donnerstag in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Er verwies darauf, dass von der Strafe betroffene Personen den Vollschleier jedenfalls an Ort und Stelle abnehmen müssen, sonst würden sie auf eine Polizeiwache gebracht. Kurz sagte, es sei zu prüfen, ob bei Nekkaz eine Anstiftung zur Verwaltungsübertretung vorliegt, in diesem Fall müsste Herr Nekkaz mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, teilte der Minister mit. „Wir werden keine Symbole tolerieren, die darauf abzielen, bei uns eine Gegengesellschaft zu errichten“, so Kurz.

Verbot gilt an öffentlichen Orten

Im Juni wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ als Teil des Integrationspakets beschlossen. So heißt es im Gesetztestext: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung.“

Das Verbot gilt auch im öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr. Frauen, die ihr Gesicht mit einem Schleier bedecken, müssen also ab 1. Oktober mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen.

religion.ORF.at/APA

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