Papst bekräftigt seine Reform liturgischer Texte

Papst Franziskus hat die von ihm eingeführte Neuerungen bei der Übersetzung liturgischer Texte bekräftigt und zugleich kritische Stimmen zu diesen Neuerungen zurechtgewiesen.

In einem am Sonntag vom Vatikan veröffentlichten Schreiben an den Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Robert Sarah, betont der Papst erneut, dass die örtlichen Bischofskonferenzen künftig mehr Verantwortung tragen sollen.

Kommentar kursiert im Internet

Das hatte Franziskus bereits im September mit dem Erlass „Magnum principium“ (Das wichtige Prinzip) verfügt, der seit Oktober in Kraft ist. Später war im Internet ein Kardinal Sarah zugeschriebener Kommentar aufgetaucht, der den Reformabsichten des Papstes zu widersprechen schien.

Papst Franziskus leitet eine Messe auf dem Petersplatz

APA/AFP/Tiziana Fabi

Papst Franziskus

Konkret schreibt der Papst in dem auf den 15. Oktober datierten Brief, dass die Entscheidung über die treue Übersetzung liturgischer Texte („fideliter“) von nun an bei den Bischofskonferenzen im Dialog mit dem Heiligen Stuhl liege. Das gelte besonders für bedeutende liturgische Texte, etwa das Glaubensbekenntnis oder das „Vaterunser“. Bei der Übersetzung seien drei Aspekte besonders zu berücksichtigen: die Treue gegenüber dem lateinischen Original, Besonderheiten der Zielsprache sowie Verständlichkeit in der Zielgruppe.

Entgegnung auf kritischen Kommentar

Der Papst antwortet mit dem Brief eigenen Angaben zufolge auf einen „Kommentar“ zu „Magnum principium“, der nach der Veröffentlichung des Erlasses auf einigen Internetseiten aufgetaucht war. Dieser sei fälschlicherweise Kardinal Sarah zugeschrieben worden. Franziskus bittet darum, seine Antwort ebenfalls auf den entsprechenden Seiten zu veröffentlichen und sie zudem den Bischofskonferenzen sowie allen Mitgliedern und Beratern der Gottesdienstkongregation zugänglich zu machen.

Sarah hatte seinerseits das Papstschreiben „Magnum Principium“ mit den Worten kommentiert, die „ultimative Autorität“ in den Fragen der Übersetzung liturgischer Texte liege weiterhin in der Kongregation, die weiterhin neue Übersetzungen bestätigen müsse bzw. ein Vetorecht besitze, wenn Übersetzungsvorschläge nicht originalgetreu seien. „Magnum Principium“ sei daher laut Sarah nichts anderes als eine Klarstellung zur besseren Zusammenarbeit des Heiligen Stuhls mit den nationalen Bischofskonferenzen.

Dekret präzisiert Kirchenrecht

Mit dem seit Anfang des Monats gültigen Dekret hatte der Papst vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholischen Kirche präzisiert. Für die Übersetzung liturgischer Texte sind demnach vor allem die Bischofskonferenzen zuständig und sollen diese nur noch von Rom bestätigen lassen.

Dort, so ein Anliegen der Änderung, sollen keine Alternativübersetzungen mehr verfasst werden. Papst Franziskus unterstreicht in seinem nun veröffentlichten Brief erneut, dass beide Seiten im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten sollen.

Bisher konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen - und machte davon auch Gebrauch. Das geschah vor allem seit der Instruktion „Liturgiam authenticam“ aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen. In vielen Sprachbereichen führte das zu Problemen, weil die Gebete in der jeweiligen Landessprache zum Teil holprig und mitunter unverständlich waren.

religion.ORF.at/KAP

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