Deutsches Gericht: Muslim muss vor Richter aufstehen
Der Muslim habe nicht begründen können, dass sein Glaube es ihm nur erlaube, sich vor Allah zu erheben. Der Mann war 2016 beim Amtsgericht Mannheim vor Gericht gestanden. Während eines ersten Termins weigerte er sich, sich anlässlich der Vereidigung eines Zeugen zu erheben. Zur späteren Hauptverhandlung kam er eine halbe Stunde zu spät, und bei der Urteilsverkündung weigerte er sich erneut aufzustehen.
Ordnungsgeld und Berufung
Das Amtsgericht verhängte ein Ordnungsgeld von 330 Euro. Dagegen rief der Muslim das Bundesverfassungsgericht an und berief sich auf die Religionsfreiheit. Sein Glaube verbiete ihm das Aufstehen vor Gericht, nur für Allah dürfe er sich erheben.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Auch in seinen umfassenden Schriftsätzen habe der Muslim nicht wirklich begründen können, warum sein Glaube ihm das Aufstehen vor Gericht verbiete, hieß es.
religion.ORF.at/APA/AFP