D: Stadt will Muezzin-Rufe gerichtlich durchsetzen

In einem seit Jahren gärenden Streit um die Übertragung wöchentlicher Gebetsrufe einer Moscheegemeinde über Lautsprecher will die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick in Berufung gehen.

Sie will damit ihre 2014 erteilte Genehmigung durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Übertragung der Muezzin-Rufe verboten. Während der juristischen Auseinandersetzung verzichtet die Moscheegemeinde vorerst auf eine Übertragung per Lautsprecher.

Lautsprecher auf Minarett

ORF/Martin Cargnelli

Der Kläger habe keine Möglichkeit gehabt, sich den Moschee-Gebeten zu entziehen, so das Gericht

Stadt sieht inhaltliche Fehler im Urteil

Der Streit hatte 2015 mit der Klage eines Bürgers begonnen, weil er durch die Übertragung der Rufe nach außen seinen christlichen Glauben herabgesetzt sah. Das Gericht hatte dem Mann in erster Instanz Recht gegeben. Der Kläger habe schließlich keine Möglichkeit gehabt, sich den Moschee-Gebeten zu entziehen, so das Gericht.

Die Stadt sieht in diesem Urteil inhaltliche Fehler, wie ihre Anwaltskanzlei am Montag mitteilte. Es sei zum Beispiel fraglich, ob der Kläger die Rufe überhaupt wahrnehmen könne, da er in 900 Metern Entfernung wohne. Während der Verhandlung in erster Instanz habe er selbst eingeräumt, die Geräusche von der Moschee zuletzt vor mehreren Jahren vernommen zu haben.

religion.ORF.at/dpa