Missbrauch: Zwei getrennte Verfahren gegen Pell

Das Missbrauchsverfahren gegen Kardinal George Pell wird in zwei separate Verfahren aufgeteilt. Darauf einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch vor einem Gericht in Melbourne, wie australische Medien berichteten.

Formal werde die Aufteilung des Prozesses bei einem weiteren Gerichtstermin am 16. Mai verfügt. Der bisherige Finanzchef des Vatikans steht unter Verdacht, in früheren Jahren in seiner Zeit als Priester und Erzbischof von Melbourne Jugendliche sexuell belästigt zu haben. Der 76-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Vor Gericht bezeichnete er sich als „nicht schuldig“.

Kardinal George Pell verlässt ein Gerichtsgebäude in Melbourne, Australien

APA/AFP/Mal Fairclough

Kardinal George Pell am Mittwoch beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Melbourne, Australien

Vorwürfe „unterschiedlicher Natur“

Die Anhörung war nach etwas mehr als einer Viertelstunde bereits wieder beendet. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich über eine Aufteilung des Prozesses einig. Pells Anwalt Robert Richter verwies darauf, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten „völlig unterschiedlicher Natur“ seien und teilweise auch durch 20 Jahre voneinander getrennt. Deshalb sei es vernünftig, wenn es zwei Prozesse gebe.

Pell wird sich vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Als Termin für eine weitere Anhörung wurde der 16. Mai festgelegt. Nach der Missbrauchsanklage gegen den Papst-Vertrauten Kardinal George Pell zieht der Vatikan zunächst keine weiteren personellen Konsequenzen.

Als Vatikan-Finanzchef beurlaubt

Vergangenes Jahr habe der Papst Pell als Finanzchef des Vatikans „eine Beurlaubung gewährt, damit er sich gegen die Vorwürfe verteidigen kann. Die Beurlaubung gilt weiterhin“, sagte Vatikan-Sprecher Greg Burke am Dienstag laut Mitteilung. Es gilt aber als äußerst unwahrscheinlich, dass Pell jemals auf seinen Posten im Vatikan zurückkehrt.

Der Kurienkardinal ist weltweit der bislang ranghöchste katholische Geistliche, der wegen Missbrauchsvorwürfen angeklagt wird. Er bleibt gegen Kaution frei, musste aber seinen Reisepass abgeben. Damit kann er Australien nicht verlassen und auch nicht zurück in den Vatikan.

religion.ORF.at/dpa

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