NÖ: Kirchlicher Protest gegen Asyl-Sammelquartiere

„Zutiefst betroffen“ über die Einführung von Asylwerber-Sammellagern durch das Land Niederösterreich und den „damit verbundenen menschenverachtenden und erniedrigenden Umgang mit Menschen“ ist das Katholische Bildungswerk (KBW) der Diözese St. Pölten.

Die Vorgangsweise, Sammellager für abgelehnte, aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren stehende Asylwerberinnen und Asylwerber einzurichten, könne „in keiner Weise mit einer humanistischen oder christlichen Grundhaltung argumentiert oder begründet“ werden, so KBW-Obfrau Angela Lahmer-Hackl. Sie sei als Christin „beschämt“, dass so etwas „in meinem Bundesland, das sich als christlich geprägtes versteht“, möglich sei, teilte Lahmer-Hackl am Donnerstag in einer Aussendung mit.

In einem Rechtsstaat wie Österreich gebe es Verfahren, die entsprechend abzuwickeln sind, „und selbstverständlich akzeptiere ich rechtsstaatliche Bescheide“, versicherte Lahmer-Hackl. Um zugleich zu betonen: „Es gibt Menschenrechte, die für alle Menschen gelten und denen Österreich verpflichtet ist.“

„Christlich geht anders!“

Sie forderte die Landesregierung auf, die Kasernierung von Flüchtlingen sofort zu stoppen. Zusatz: „Christlich geht anders!“ Außerdem solle die Politik den Begriff einer „illegalen Migration“ verbieten, solange es keine legale Form eines Asylantrages gebe. „Asyl ist ein Menschenrecht“, betonte Lahmer-Hackl.

Das Katholische Bildungswerk der Diözese St. Pölten erhielt im November 2017 den Anerkennungspreis des Landes NÖ für erfolgreiche Bildungsarbeit unter dem Titel „Begegnung mit den Fremden“, erinnerte dessen Obfrau und kündigte an: Die kirchliche Einrichtung werde sich weiterhin „für einen menschenwürdigen Umgang in Verantwortung füreinander, besonders für die Schwächeren und für eine solidarische Gesellschaftsentwicklung in unserem Land einsetzen“.

Frist bis Freitag für „Illegale“

In Niederösterreich müssen sich auf Betreiben des Landesrates für Integration Gottfried Waldhäusl (FPÖ) bis Freitag 405 Personen mit negativem Asylbescheid in Sammelquartieren einfinden. In einem Schreiben wurde ihnen mitgeteilt: „Sie werden zur Inanspruchnahme der Grundversorgung mit Wirksamkeit vom 2. Mai bis auf weiteres der folgenden organisierten Unterkunft zugewiesen (Name und Adresse des neuen Quartiers). Sollten Sie bis spätestens 4. Mai nicht in diesem Quartier erscheinen, gehen wir davon aus, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt.“

Fünf bis sechs Sammelzentren soll es laut Medienberichten geben. Dort gebe es fundierte Rückkehrberatung, „notorische Verweigerer“ würden in der Folge in eine Bundeseinrichtung zwecks Ausreise verlegt, kündigte Waldhäusl an. Niederösterreich ist das erste Bundesland mit solchen Einrichtungen. Wo diese sind, ist nicht bekannt.

religion.ORF.at/KAP

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