St. Pölten: Die Folgen des Wechsels für Kärnten

Die Ernennung von Alois Schwarz zum neuen Diözesanbischof in St. Pölten hat direkte Folgen auf seine bisherige Diözese in Kärnten. So ändert sich laut einer Aussendung der Diözese Gurk die Rechtsstellung von Schwarz.

Ab sofort besitzt er nur noch die Vollmachten eines Diözesanadministrators. Damit darf er keine wesentlichen Veränderungen mehr vornehmen, die seinem Nachfolger vorgreifen könnten.

Die zweite unmittelbare Auswirkung ist, dass nach dem Kirchenrecht auch der bisherige Generalvikar und die Bischofsvikare ihre Ämter verlieren. In der Diözese Gurk wurden diese von Bischof Schwarz bereits per Dekret zu „Ständigen Vertretern“ ernannt und werden die bisher wahrgenommenen Geschäfte, wenn auch in eingeschränktem Modus, weiter führen.

Diözese Gurk bald „vakant“

Sobald der Bischof sein Amt in Niederösterreich angetreten hat, gilt die Diözese Gurk als „vakant“. Das Gurker Domkapitel muss dann innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen. Dieser muss Priester und mindestens 35 Jahre alt sein, eine Zugehörigkeit zum Domkapitel ist keine Voraussetzung. Der Diözesanadministrator leitet die Diözese bis ein neuer Bischof ernannt ist und sein Amt übernommen hat.

Wanderer schauen auf den Gurker Dom

APA/ARGE Hemma-Pilgerweg

Der Gurker Dom in Kärnten

Allerdings kann der Diözesanadministrator nur beschränkt Entscheidungen treffen, um dem kommenden Bischof nicht vorzugreifen. Wenn die Vakanz der Diözese länger als ein Jahr andauert, erhält der Diözesanadministrator weitere Vollmachten wie zur Ernennung von Pfarrern oder zur Besetzung diözesaner Ämter oder für andere wichtige Entscheidungen.

Dreiervorschlag von Nuntius

Damit Kärnten einen neuen Bischof bekommt, ist es notwendig, dass der Päpstliche Nuntius einen Dreiervorschlag ermittelt, inklusive Dossier über jeden Kandidaten. Dieses wird gemeinsam mit seiner Einschätzung und den Voten des zuständigen Erzbischofs, der Nachbarbischöfe und des Vorsitzenden der Bischofskonferenz nach Rom übermittelt.

Außerdem muss der Diözesanadministrator einen ausführlichen Bericht zur Lage der Diözese und zu ihren Erfordernissen erarbeiten. Der Nuntius muss in diesem Zusammenhang auch mit Priestern und Gläubigen der Diözese Gurk zu sprechen und deren Meinung ebenfalls weiterleiten. Am Ende erstellt die Bischofskongregation in Rom einen Vorschlag für den Papst, der letztlich die Entscheidung trifft.

religion.ORF.at/APA

Mehr dazu:

Links: