Kirche setzt bei Missbrauchsprävention auf „e-learning“

Bei der österreichweiten Umsetzung der von der katholischen Bischofskonferenz vorgelegten kirchlichen Rahmenordnung zum Thema Prävention von Gewalt und sexueller Missbrauch geht die Diözese Innsbruck jetzt innovative Wege.

Beim jüngsten Treffen der katholischen Gewaltpräventionsbeauftragten wurde das Projekt „e-learning child-protection“ vorgestellt, das zukünftig an der Uni Innsbruck zur Schulung von seelsorglich Tätigen angeboten wird. Dieses Programm wurde von der Kinderschutzkommission des Vatikans entwickelt und von der römischen Universität Gregoriana übernommen und adaptiert.

Im Netz zur Verfügung gestellte Inhalte

Das erklärte die Wiener Leiterin der Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention, Martina Greiner-Lebenbauer, am Freitag nach einem Treffen der in allen österreichischen Diözesen eingerichteten Präventionsstellen. Das e-learning-Programm setzt bei der eigenen Auseinandersetzung über die im Internet zur Verfügung gestellten Inhalte an. Diese werden dann in Peer-Gruppen ein Semester lang vertieft, so die Planung laut dem Leiter der Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz der Diözese Innsbruck, Hannes Wechner.

Hauptaufgabe der nach dem Missbrauchsskandal von 2010 eingerichteten kirchlichen Präventionsstellen ist die regelmäßige Schulung aller kirchlichen MitarbeiterInnen zu den Themen Nähe, Macht, Umgang mit einem Verdacht und sexualisierte Gewalt. Deren Leiterinnen und Leiter treffen sich regelmäßig, um sich auszutauschen und miteinander zu vernetzen. Sie sind zuständig für die Umsetzung der von den Bischöfen 2016 verabschiedeten Richtlinien „Die Wahrheit wird euch frei machen“ gegen Missbrauch und Gewalt.

Arbeit mit anonymisierten Beispielen

Gegenüber Kathpress berichtete die Wiener Stabsstellen-Leiterin Greiner-Lebenbauer, dass man bei der letzten Tagung anhand anonymisierter Beispiele von Grenzverletzungen das adäquate Reagieren der Stabsstellen behandelt habe. Diesen obliege es, jene Vorfälle oder Verdachtsfälle, die Menschen an sie herantragen, an die jeweilige Ombudsstelle und die Diözesanleitung zur Bearbeitung weiterzuleiten.

„Ihre Aufgabe ist weder, den Wahrheitsgehalt von Meldungen festzustellen - das ist Aufgabe der Ombudsstelle, noch Beschuldigte Personen mit der Meldung zu konfrontieren - das ist Aufgabe der Kommission“, erläuterte Greiner-Lebenbauer das Prozedere. Anhand der Fallgeschichten sei deutlich geworden, dass eine klare Trennung zwischen dem Untersuchen einer Meldung, also das Erheben von Fakten durch die Ombudsstelle - und dem Aussprechen von z. B. dienstrechtlichen Konsequenzen durch die Diözesanleitung notwendig ist.

Bekenntnis zu sensibler Sexualerziehung

Thema der Kirchenfachleute sei auch Sexualerziehung gewesen, berichtete Greiner-Lebenbauer weiter. Seit dem Sexualerziehungserlass, der von der damaligen Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hossek 2015 als verbindliche pädagogische Querschnittsmaterie für Schulen verfasst wurde, gebe es diesbezüglich „immer wieder besorgte Eltern“.

Dazu die Wiener Stabsstellen-Leiterin: „Sexualaufklärung ist ein wesentlicher Baustein in der Präventionsarbeit, darüber besteht einhelliger Konsens.“ Um über Sexualität mit Kindern und Jugendlichen zu reden und ihre Fragen altersadäquat zu beantworten, sei freilich eine Haltung des Respektes und Sensibilität Voraussetzung.

Für die Präventionsstellen sei im Blick auf die kirchliche Rahmenordnung und auch den ministeriellen Sexualerziehungserlass „klar, dass grenzverletzender Aufklärungsunterricht in kirchlichen Einrichtungen an die diözesane Ombudsstelle zur Klärung gemeldet werden müssen“.

religion.ORF.at/KAP

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