Arabische Kultusgemeinde beeinspruchte Auflösung

Die Arabische Kultusgemeinde hat ihren Auflösungsbescheid beim Kultusamt beeinsprucht. Die Beschwerde bezieht sich auf den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Bescheid.

Man habe jedoch keinen Ansatzpunkt, dass dieser Beschwerde stattgegeben werden sollte, erklärte eine Sprecherin des Kultusamts am Donnerstagnachmittag gegenüber der APA. Die Bundesregierung teilte vergangenen Freitag mit, dass sechs Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde aufgelöst werden.

„Vertrauen in Rechtsstaat“

Die Kultusgemeinde erklärte in einer Aussendung am Donnerstag, dass sie den Bescheid zur Auflösung am Dienstag erhalten und noch am selben Tag eine Beschwerde eingebracht habe: „Wir vertrauen auf den österreichischen Rechtsstaat und sind zuversichtlich, dass in dieser Causa bald Klarheit geschaffen und Recht gesprochen wird.“ Das Kultusamt bestätigte den Erhalt der Beschwerde, betonte aber, dass sich diese lediglich auf den Aufschluss der aufschiebenden Wirkung des Bescheids bezieht.

In der Aussendung mit dem Titel „Stoppt Olguns Machtrausch“ griff die Arabische Kultusgemeinde einmal mehr den Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), Ibrahim Olgun, an. Dieser verhalte sich „rachsüchtig“ und vertrete nicht die Interessen aller Muslime in der IGGÖ, sondern einzig und allein „nationalistische und persönliche Interessen“. Die „schrittweise Ausschaltung ethnischer Minderheiten innerhalb der IGGÖ“ müsse ein Ende haben, forderte die Arabische Kultusgemeinde.

religion.ORF.at/APA

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