Lexikon der Religionen:

Ramadan

Jährlicher Fastenmonat als muslimische Glaubenspflicht

Das Fasten (Arabisch: „Saum“), im Monat Ramadan ist die vierte der „fünf Säulen des Islam“. Die anderen sind die „Schahada“ (Glaubensbekenntnis), „Salat“ (Gebet), „Zakat“ (Almosen) und die „Hadsch“ (Pilgerfahrt). Während des gesamten Monats dürfen Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Auch Rauchen und Geschlechtsverkehr sind untertags verboten. In der Nacht sind die Fastenregeln aufgehoben: „Und esst und trinkt, bis ihr in der Morgendämmerung einen weißen Faden von einem schwarzen Faden unterscheiden könnt“ (Koran, Sure 2,187). Dieses abendliche Fastenbrechen heißt „Iftar“, Anlass zu fröhlichen Geselligkeiten.

Speisen für das Fastenbrechen in der Moschee

Reuters/Amit Dave

Häufig wird das Fasten auch gemeinsam gebrochen: In einer Moschee in Indien werden die Speisen für das Iftar zubereitet.

Festlich-fröhliche Stimmung und innere Einkehr

So schwierig das Fasten ist, empfinden dennoch sehr viele Muslime den Ramadan als festliche Zeit, weswegen auch vom „Gnadenmonat“ die Rede ist. Moscheen und viele öffentliche Gebäude sind mit bunten Glühbirnen geschmückt, auch Kinder dürfen in der Nacht länger flanieren. Die Medien bringen erbauliche Programme wie Koranrezitationen, Gläubige gehen häufiger als sonst in die Moschee.

Ramadan-Beleuchtung in Jerusalem

Reuters/Ammar Awad

Während des Ramadan werden Straßen und Moscheen mit festlicher Beleuchtung geschmückt.

Im Ramadan geht es nicht nur um die Entbehrung von Essen und Trinken, sondern auch darum, seine Lebensweise zu überdenken, um innere Einkehr und um religiöse Erneuerung. Streit ist im Ramadan verpönt, man sucht die Versöhnung und sollte Frieden stiften.

Nur absichtsvolles Fasten gilt

Das Fasten erfordert eine Absicht („Niyya“), die die Gläubigen täglich neu bezeugen müssen, ansonsten ist das Fasten ungültig. Alle erwachsenen Muslime, die physisch und psychisch dazu fähig sind, sind zum Fasten verpflichtet. Als erwachsen gilt man ab dem geschlechtsreifen Alter. Alte, Kinder und chronisch Kranke sind vom Fasten befreit. In bestimmten Situationen, beispielsweise auf Reisen, während der Menstruation, Schwangerschaft und Stillzeit oder während einer akuten Erkrankung, muss das Fasten unterbrochen werden. Diese Tage sollen später nachgeholt werden.

In 36 Jahren einmal durchs Sonnenjahr

Der Beginn des Ramadans wird vom Neumond bestimmt: Sobald zwei verlässliche Zeugen die Sichel erblicken, beginnt traditionell der Fastenmonat. Die täglichen Fastenzeiten werden heute in den Regionalmedien veröffentlicht, werden aber in vielen Gegenden durch Böllerschüsse angekündigt.

Weil das Mondjahr um elf Tage kürzer ist, als das Sonnenjahr, rückt der Ramadan jedes Jahr ein paar Tage vor. Innerhalb von 36 Jahren schiebt sich der Ramadan einmal durch das Sonnenjahr. Die Belastungen für den Körper sind unterschiedlich schwer, je nachdem ob der Ramadan in den Sommer mit langen Tagen und teils großer Hitze oder den Winter mit seinen kurzen, kalten Tagen fällt.

Iftar, das tägliche Fastenbrechen

Das „Iftar“ ist der heiß ersehnte Moment jeden Tages im Ramadan, in dem das Fasten mit besonderen Speisen gebrochen wird. Weil der Prophet Muhammad sein Fasten mit drei Datteln gebrochen haben soll, gehören Datteln fast überall zur traditionellen Iftar-Tafel. Doch ansonsten gibt es eine große Bandbreite. In Marokko wird das Fasten tradionell mit der „Harira“ gebrochen, einer Gemüsesuppe mit Hülsenfrüchten. In der Türkei isst man zu „Iftar“ oft Kuttelsuppe, im Iran Joghurtsuppe.

Traditionelle Speisen zum Fastenbrechen

Reuters/Denis Balibouse

Für das abendliche Fastenbrechen gibt es regional unterschiedliche typische Speisen. Datteln und ein Milch-Getränk sind sehr oft dabei.

Nach dem Abendgebet, das während des Ramadan viele Gläubige in der Moschee verrichten, gibt es meist ein ausgiebiges Abendessen mit Ramadan-Gerichten. Mit einer leichten Mahlzeit vor Sonnenaufgang bereiten sich die Fastenden auf den kommenden Fastentag vor.

Den Ende des Ramadan markiert eines der großen muslimischen Feste, das Id al-Fitr („Fest des Fastenbrechens“) oder Türkisch „Şeker Bayramı“ (Zuckerfest), an dem Fasten sogar verboten ist. Zuvor wird noch der 27. Ramadan als Lailat al-qadr („Nacht der Bestimmung“) gefeiert. Nach muslimischer Überlieferung soll an diesem Tag im Jahr 610 die Offenbarung des Korans an Mohammed begonnen haben.

Übersichtsartikel zum Islam

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon: