Lexikon der Religionen:

Jüdische Glaubenspraxis

Die 613 Ge- und Verbote der Thora (fünf Bücher Mose) prägen und strukturieren das religiöse und alltägliche Leben der Juden.

Unter die göttlichen „Mizwot“ (Gebote) fällt das Gebot, den „Schabbat“ (Samstag), den wöchentlichen Feiertag, zu heiligen. Von Freitag bei Sonnenuntergang bis Samstag bis Sonnenuntergang gilt die Schabbat-Ruhe als religiöses Gebot. Am Freitagabend und am Samstagvormittag versammelt sich die Gemeinde zum Gebet in der Synagoge. Arbeit ist verboten, das Gebet und die Familie stehen im Vordergrund. Nur wenn Lebensgefahr besteht, darf die Schabbat-Ruhe unterbrochen werden.

Speisegesetze und Reinheitsgebote

Auch die Speisegesetze sind ein wichtiges Element jüdischer Glaubenspraxis: Juden dürfen nur Speisen und Getränke zu sich nehmen, die koscher (zum Verzehr geeignet) sind. Zu den Speisegesetzen gibt es umfangreiche Detailbestimmungen, doch die wesentlichsten Regeln sind:

  • milchige und fleischige Lebensmittel streng voneinander getrennt zu halten
  • nur Fleisch von wiederkäuenden Paarhufern zu essen (also beispielsweise kein Schweinefleisch)
  • nur Fleisch von geschächteten Tieren zu essen
  • nur Fische mit Flossen und Schuppen zu essen (also beispielsweise keinen Aal, aber auch keine Meeresfrüchte).

Rituelle Reinheit spielt in der Küche eine Rolle, aber auch in anderen Bereichen des Lebens. Ähnlich wie im Islam (siehe den Eintrag „Wudu’“) gibt es auch im Judentum ein Reinigungsritual: das Tauchbad („Mikwe“). Kommt man beispielsweise mit Blut oder einem Toten in Berührung, muss man sich in der „Mikwe“ wieder reinigen. Dabei geht es nicht um Sauberkeit - das Tauchbad darf man nur frisch gewaschen betreten -, sondern um die kultische Reinheit. Für Frauen hat die „Mikwe“ wegen ihrer Monatsblutung eine besondere Bedeutung: Nach jeder Periode, aber auch nach Geburten besuchen Frauen das rituelle Bad. Beim Übertritt zum Judentum ist das Tauchbad auch Pflicht.

Brit Mila: Beschneidung neugeborener Knaben

Kinder einer jüdischen Mutter gelten von Geburt an als Juden. Knaben werden am achten Tag nach der Geburt beschnitten - zum Zeichen ihres Bundes mit Gott und der Zugehörigkeit zum Volk Israel. Dieses Gebot geht auf Gen 17, 10 ff (Einheitsübersetzung auf die-bibel.de). zurück. Dabei entfernt der „Mohel“ (Beschneider) einen Teil der Vorhaut am Penis des Neugeborenen. Die Beschneidungszeremonie nennt man „Brit Mila“ (Bund der Beschneidung), meist wird im Kreis der Familie und Freunde auch gefeiert.

Der nächste religiöse Festakt im Leben eines Juden folgt kurz nach dem 13. Geburtstag, wenn er „Bar Mizwa“ (Sohn der Pflicht) und damit religiös volljährig wird, Mädchen werden bereits ein Jahr früher als „Bat Mizwa“ in den Kreis der erwachsenen Gläubigen aufgenommen.

Thora, Talmud und Halacha

Die schriftliche und die mündliche „Thora“, die Mose von Gott am Sinai offenbart bekommen hat, enthalten jene Gebote, zu deren Einhaltung sich das Volk Israel durch seinen Bund mit Gott verpflichtet hat. Die schriftliche Thora sind auch als fünf Bücher Mose und als „Pentateuch“ bekannt. Die mündliche Thora wurde als „Mischna“ verschriftlicht und bildet zusammen mit der „Gemara“, der Mischna-Auslegung durch wichtige Rabbiner, den „Talmud“. Ähnlich wie im Islam gibt es im Judentum jedoch keine endgültige, festgeschriebene Gesetzessammlung. Das Religionsgesetz, die „Halacha“, ist vielmehr ein Werk, das über die Zeit entstanden ist und sich auch heute noch weiterentwickelt.

„Seid fruchtbar und vermehret Euch“

„Seid fruchtbar und vermehret Euch“ (Gen 1,22 nach der Einheitsübersetzung) lautet das erste Gebot der Thora. Daher gilt es bei Juden als göttlicher Wille, zu heiraten und eine Familie zu gründen. In strenggläubigen Familien werden Ehen auch heute in vielen Fällen von einem Heiratsvermittler, dem „Schadchan“ gestiftet, der passende Ehepartner zusammenführt, jedoch wählen sich Juden üblicherweise ihre Partner selbst.

Bedingung für die Hochzeit ist die „Ketuba“ (Ehevertrag). Darin sind die Rechte und Pflichten der Eheleute festgelegt. Diese „Hochzeitsurkunde“ wird häufig sehr aufwändig gestaltet. Auch die Hochzeit selbst wird oft groß und ausgiebig gefeiert. Die Zeremonie selbst findet unter der „Chuppa“ (Traubaldachin), oft unter freiem Himmel, statt. Eine Ehescheidung ist im Judentum zwar möglich, jedoch wird sie nicht gerne gesehen, der Ehebund soll fürs Leben geschlossen werden.

Als Hochzeitstermin gilt der Dienstag als besonders guter Tag, da es in der Genesis für den dritten Tag der Schöpfungsgeschichte (Gen 1,9-13 nach der Einheitsübersetzung) gleich zweimal heißt: „Gott sah, dass es gut war.“ Doppelt gut soll auch die Ehe werden, die an einem Dienstag geschlossen wurde. An Samstagen („Schabbat“) und Feiertagen wird nicht geheiratet.

Sieben Tage Trauer sitzen

Stirbt ein Jude, so muss er so bald wie möglich beerdigt werden, wenn möglich am selben Tag. Die Leiche wird gewaschen und in ein leinenes Totenhemd gehüllt. Das Begräbnis selbst wird von einem Rabbiner geleitet, das Trauergebet („Kaddisch“) spricht der Sohn des Verstorbenen oder der nächste männliche Angehörige. Als Zeichen der Trauer reißen sich die Verwandten und Freunde die Kleidung ein.

Sieben Tage, nachdem ein Mensch verstorben ist, sitzen die Angehörigen „Schiwa“ (sieben). Während dieser Trauerzeit, in der die Verwandten keine Arbeit verrichten dürfen, sich nicht rasieren und waschen dürfen, sexuelle Beziehungen verboten sind und sogar aus der Thora nicht gelesen wird. Es gilt als gottgefällige Tat, Trauernde in dieser Zeit zu besuchen, ihnen Essen zu bringen und mit ihnen zu sitzen. Die folgenden dreißig Tage („Schloschim“) gelten gelockerte Trauervorschriften, außer bei Mutter und Vater, bei denen man ein ganzes Jahr lang trauert.

Feste im Jahreskreis

Das Judentum kennt eine Reihe von Feiertagen, die unterschiedliche Bedeutungen haben, aber sich in einem gleichen: Arbeit zu verrichten ist verboten. Der wichtigste Feiertag ist „Jom Kippur“ (Versöhnungstag), an dem streng gefastet wird. Er gehört mit „Rosch ha-Schana“ und „Sukkot“ zu den Feiertagen im Herbst. Auch im Frühjahr gibt es eine Reihe von Feiertagen, von denen „Pessach“ der wichtigste ist. Zu Pessach gedenkt man des Auszugs der Israeliten aus Ägypten und hat während des eine Woche dauernden Fests besondere Speisevorschriften zu beachten.

Weitere Übersichtsartikel zum Judentum

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon: