Christentum

Investiturstreit

Streit um die Einsätzung christlicher Bischöfe (1075 bis 1122)

Es handelte sich um eine Machtprobe zwischen Papst und Kaiser. Die Einsetzung von Bischöfen (Investitur) hatte sich als Privileg von Kaisern und Königen eingebürgert. Der Papst hingegen lehnte die Investitur durch Laien entschieden ab. Die deutschen Kaiser verstanden ihr Amt nicht nur säkular, sondern auch mit religiöser Würde ausgestattet. Ihr Interesse galt aber vor allem dem Einfluss auf die Reichskirche, weil die Bischöfe wichtige politische Verbündete oder Gegner sein konnten.

„Cansossagang“ von Heinrich IV.

Als 1075 der Bischofsstuhl von Mailand durch Kaiser Heinrich IV. besetzt wurde, begann ein Streit, der sich fast 50 Jahre hinzog. Es kam zur gegenseitigen Absetzung von Kaiser und Papst, zur Gefangennahme eines Papstes durch den Kaiser, zur Wahl eines Gegenpapstes und eines Gegenkönigs und zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Deutschland, je nachdem auf welche Seite sich die Reichsfürsten schlugen.

Eine berühmte Episode war der „Canossagang“ von 1077: Papst Gregor VII. hatte Heinrich exkommuniziert. Der Kaiser im Büßergewand umrundete mehrmals die Burg von Canossa, wo sich der Papst aufhielt, und erzwang so die Aufhebung der Verurteilung. Erst 1122 kam es mit dem „Wormser Konkordat“ zu einem Kompromiss: Die Investitur wurde zweigeteilt; die Verleihung des Zepters an einen Bischof galt als weltlicher Akt der Einsetzung; Ring und Bischofsstab als Übertragung der geistlichen Kompetenz war der kirchlichen Investitur vorbehalten.

Übersichtsartikel zum Christentum

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon: