Papst Franziskus gibt den „Urbi et Orbi“ Segen zu Ostern 2018.
REUTERS/Max Rossi
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Christentum

Urbi et orbi

„Urbi et orbi“ ist der Segen des Papstes zu Ostern und zu Weihnachten. Er gehört zu den bekanntesten Ritualen der römisch-katholischen Kirche. Damit ist nach katholischer Lehre allen, die „guten Willens“ sind, ein Sündenablass gewährt.

Die Formel „urbi et orbi“ (der Stadt und dem Erdkreis) geht auf die alten Römer zurück. Das antike Reichsbewusstsein der Römer setzte die Stadt Rom (urbs) mit dem Erdkreis (orbis) gleich. Der Begriff soll ausdrücken, dass der Papst sowohl Bischof von Rom als auch Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche ist. Mit „orbi“ wird kurzerhand die ganze Welt umfasst. Die Kirche fügte die Formel erstmals im 13. Jahrhundert in das offizielle Ritual ein.

Heute wird der Segen zu feierlichen Anlässen, etwa am Ostersonntag, am Christtag oder nach einer Papst-Wahl, erteilt. Er muss vom Papst als Bischof von Rom und als Oberhaupt der Weltkirche gespendet werden. Mit päpstlicher Erlaubnis können auch Kardinäle, Bischöfe oder Priester den Segen erteilen.

Vollkommener Sündenablass

Der Segen „urbi et orbi“ ist für alle gläubigen Christen mit einem vollkommenen Sündenablass verbunden. Zu der Zeremonie strömen alljährlich Tausende auf den Petersplatz in Rom. Millionen verfolgen sie weltweit über Radio, Fernsehen und Internet. Der Segen wird gewöhnlich von der Loggia über den Portalen des Petersdoms erteilt, der Benediktionsloggia.

Papst Franziskus führte bei seinem Amtsantritt neue Bräuche ein: Er verzichtete auf die Grüße in verschiedenen Sprachen, wie es bei seinen Vorgängern üblich gewesen war. Seinen Festtagswunsch spricht er auf Italienisch aus. Papst Benedikt XVI. hatte die Grußformel noch in mehr als 60 Sprachen gesprochen.

Segen auch via TV und Web

Die Übertragung im Fernsehen hat auch eine theologische Komponente: Mit dem Segen „urbi et orbi“ ist nach katholischer Lehre allen, die ihn hören oder sehen und „guten Willens“ sind, ein „vollkommener Ablass“ gewährt. Früher war für diesen Gnadenakt, durch den die Sündenstrafen erlassen (nicht aber die Sünden selbst vergeben) werden, die physische Anwesenheit des Empfängers auf dem Platz bzw. in Sichtweite des Spenders notwendig. Seit 1967 kann der Segen auch über Radio, seit 1985 über das Fernsehen und seit 1995 über das Internet gültig empfangen werden.

Übersichtsartikel zum Christentum

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon: