Lexikon der Religionen:

Moschee

Gebetshaus der Muslime

Im Islam unterscheidet man zwei Arten von Gebetshäusern: die Freitagsmoschee „Dschami“ und das Bethaus „Masdschid“. Das deutsche Wort Moschee leitet sich von „Masdschid“ ab und unterscheidet nicht zwischen den beiden Typen. Als Haus Gottes - wie die Kirche im Christentum - gilt keine der beiden Formen. Daher werden Moschen üblicherweise multifunktional genutzt: Sie dienen dem gemeinsamen Gebet („Salat“), sind aber auch sozialer Treffpunkt, wo man tratschen und sogar essen darf, und als „Madrasa“ (Schule) Ort für religiöse Studien.

Im Zentrum steht der Gebetsraum, in dem die Gebetsrichtung (Arabisch: „Qibla“) unbedingt angezeigt werden muss. Meist dient dazu der „Mihrab“ (Gebetsnische), der zudem die Worte des Vorbeters (Arabisch: „Imam“) verstärkt und zurück auf die Gläubigen wirft. Eine Freitagsmoschee muss außerdem einen „Minbar“ (Kanzel) für die Freitagspredigt des Imams haben. Fixer Bestandteil jeder Moschee ist eine Waschgelegenheit im Vorhof, um die kleine Waschung („Wudu’“) durchzuführen. Außerdem verfügt jede Moschee über ein Schuhregal. Denn mit dem Schmutz der Straße würde man den Boden der Moschee rituell verunreinigen. Man darf sie daher nur ohne Schuhe betreten.

Moscheebesuch nur am Freitag Pflicht

Die täglichen Gebete können die Gläubigen grundsätzlich überall verrichten, sofern sie die Gebetsrichtung beachten und an einem rituell reinen Ort beten. Sich zum gemeinsamen Gebet in der Moschee einzufinden, gilt jedoch als gottgefällig. Die Pflicht zum Moscheebesuch gibt es nur beim Mittagsgebet am Freitag: Dazu müssen sich alle erwachsenen Muslime in der „Dschami“ versammeln. Frauen sind von dieser religiösen Pflicht befreit. In großen Städten sind selbst die größten Moscheen zu klein für die Menge der Gläubigen und auch Übertragungen der Predigt mit Großbildschirmen können nicht alle erreichen. Daher gibt es in islamischen Metropolen fast immer in jedem Stadtvierteil eine eigene Freitagsmoschee.

Architektur der Moschee

Vorschriften für die architektonische Gestaltung einer Moschee gibt es keine. Die erste Moschee war beim Wohnhaus des islamischen Propheten Mohammed in Medina: Es war ein mit Lehmziegeln umfriedeter Hof, von Palmzweigen beschattet. Später entwickelten sich unterschiedliche, charakteristische Baustile für Moscheen, bei denen auch der Einfluss verschiedener Kulturen sichtbar ist. Das Minarett, ein Turm, von dem aus der Gebetsruf des Muezzins erschallt, wird bald zum üblichen Erkennungsmerkmal einer Moschee. Eine „Masdschid“ muss jedoch nicht unbedingt ein Minarett haben, auch ein dafür gewidmeter Raum kann als Gebetsmoschee dienen.

Ein wichtiges Beispiel ist die Umayyadenmoschee in Damaskus: Auf Basis einer Kirche wurde die Moschee im Basilikastil errichtet. Ein Mittelschiff, das auf die Quibla zugeht, wird von Seitenschiffen flankiert. Eine kleine Kuppel verstärkt die Wirkung des Mihrab. Vor dem Gebäude liegt ein Vorhof, der von einem Arkadengang eingefasst ist. Moscheen dieses Typus finden sich bis in die osmanische Zeit häufig. Dann wird die Kuppel über dem Mihrab immer größer, bis sie wie in der Süleymaniye-Moschee in Istanbul zum beherrschenden architektonischen Element wird.

Zu Besuch in der Moschee

Nicht-Muslime dürfen in fast allen islamischen Gegenden eine große Zahl Moscheen besichtigen, nur einige sind für Nicht-Gläubige gesperrt. Der Respekt vor der Religion gebietet beim Moscheen-Besuch einige Verhaltensregeln. So ist auf angemessene Kleidung zu achten: Shorts und Spaghetti-Top sind jedenfalls nicht geeignet. Die Schultern und Knie sollten in jedem Fall von der Kleidung verhüllt sein. Frauen sollten sich auch die Haare mit einem Tuch bedecken.

Die Schuhe muss man bereits vor dem Betreten der Moschee ausziehen. Sind Betende in der Moschee, muss man darauf achten, nicht vor ihnen vorüber zu gehen, da ansonsten ihr Gebet ungültig wird. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man sie um ihr Einverständnis fragen. Das gilt natürlich auch außerhalb der Moschee. Zum Einen geht es dabei um das Recht am eigenen Bild, zum Anderen gibt es im Islam - wie auch im Judentum und in Phasen der christlichen Geschichte - ein Bilderverbot, das sich für manche nicht nur auf Gott und die Propheten, sondern auf alle Lebenweisen bezieht.