Lexikon der Religionen:

Anerkennung

Gegenseitige und staatliche Anerkennung von Religionen

Anerkennung im Bereich der Religionen geschieht unter zwei Aspekten. Zum einen geht es um die Anerkennung der Konfessionen untereinander. Die Kirchen der Reformation haben einander erst mit Beginn der ökumenischen Bewegung im 19. Jahrhundert gegenseitig respektiert, woraus der 1948 gegründete „Ökumenische Rat der Kirchen“ mit Sitz in Genf entstand, dem heute 345 Kirchen und Gemeinschaften angehören, nicht aber die römische Kirche; sie hat auf eigenen Wunsch nur Beobachterstatus, ist aber im „Ökumenischen Rat“ für Österreich Vollmitglied.

Das Verhältnis der römischen Kirche zur Orthodoxie war abweisend, weil die Ostkirchen den Primat des Papstes nicht anerkennen. Allerdings befinden sich die Ostkirchen in der apostolischen Sukzession, so dass die Gültigkeit ihrer Weihen und Sakramente von der römischen Kirche nicht bezweifelt wird.

Den Kirchen der Reformation begegnete die römische Kirche bis ins 20. Jahrhundert mit scharfer Ablehnung. Das änderte sich erst durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962 bis 1965), doch spricht das Konzil zunächst nur von anderen kirchlichen Gemeinschaften und vermeidet das Wort „Kirchen“, um daran festzuhalten, dass nur die römisch-katholische Kirche in der vollen Nachfolge Jesu und der Apostel steht. Umgekehrt anerkennen die Kirchen der Reformation die römische Kirche durchaus, lehnen aber den Anspruch des Papstes ab, über der ganzen Christenheit zu stehen und nicht nur das Oberhaupt seiner lateinischen Kirche zu sein.

Staatliche Anerkennung bringt Rechten und Pflichten

Anerkennung betrifft zum anderen auch das Verhältnis von Staat und Kirche, je nach geltender Religionsgesetzgebung. In Österreich wurde mit dem Staatsgrundgesetz von 1867 Religionsfreiheit gewährt, dann aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 weiter ausgestaltet - mehr dazu im Eintrag Christentum in Österreich.

Derzeit gibt es zwei Formen der gesetzlichen Anerkennung: als Körperschaft öffentlichen Rechts und durch die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft, beides mit Bindung an die allgemeinen Staatsgesetze und die Verpflichtung, den Religionsfrieden zu wahren. Die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft ist mit bestimmten Berechtigungen verbunden. Sie haben z.B. Anspruch auf gewisse Steuervorteile und dürfen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen erteilen.

Seit 1988 rechtliche Durchsetzbarkeit

Das erste Anerkennungsgesetz von 1877 galt der Altkatholischen Kirche, aber keine andere Religionsgemeinschaft konnte Anerkennung beanspruchen. Das änderte sich erst durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs von 1988, das eine rechtliche Durchsetzbarkeit der Anerkennung bei sachlicher Begründung forderte. Daraufhin wurden die Kriterien für eine Anerkennung festgelegt.

Eine Religionsgemeinschaft muss 20 Jahre in Österreich aktiv gewesen sein und eine Mitgliederzahl von wenigstens zwei Promille der Bevölkerung aufweisen. Mit der Integration des Islam in die staatliche Rechtsordnung ist Österreich weltweit ein singulärer Fall.

Derzeit sind in Österreich folgende Religionsgemeinschaften anerkannt:

  1. Katholische Kirche gilt als historisch anerkannt; dazu die mit Rom unierten Kirchen: Griechisch-katholisch / Armenisch-katholisch.
  2. Evangelische Kirche A. u. H.B. (Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses) seit dem Protestantenpatent von 1861 und dem Protestantengesetz von1961, davor Toleranzpatent von 1781.
  3. Griechisch-orientalische (= orthodoxe) Kirche seit dem Orthodoxengesetz von 1967, davor Toleranzpatent von 1781.
    Jetzt bestehen auf österreichischem Staatsgebiet die nachfolgenden Kirchengemeinden mit Sitz in Wien:
    Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit, Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg, Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava, Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung, Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus,
    Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski.
  4. Israelitische Religionsgesellschaft seit 1890, neues Gesetz 2012, davor Toleranzpatent von 1782.
  5. Islamische Glaubensgemeinschaft seit 1912, Islamgesetz von 1979 und 1988 - mehr dazu im Eintrag Islam in Österreich.
  6. Orientalisch-orthodoxe Kirchen: Armenisch-apostolische Kirche 1973 / Syrisch-orthodoxe Kirche 1988, Koptisch-orthodoxe Kirche 2003.
  7. Altkatholische Kirche seit 1877.
  8. Evangelisch-methodistische Kirche seit 1951, Neuregelung 2004.
  9. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) seit 1955. Zu 8) und 9): auf Grund der besonderen Situation der Besatzungszeit auf Intervention durch die USA.
  10. Armenisch-apostolische Kirche seit 1973, siehe auch unter 6).
  11. Neuapostolische Kirche seit 1975.
  12. Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft seit 1983 - mehr dazu im Eintrag Buddhismus in Österreich.
  13. Syrisch-Orthodoxe Kirche seit 1988, siehe auch unter 6).
  14. Jehovas Zeugen seit 2009, auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes.
  15. Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft seit 2013.
  16. Freikirchen: Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, Bund evangelikaler Gemeinden, Bund der Baptistengemeinden, Elaia Christengemeinden und Mennonitische Freikirche – seit 2013.

Status einer Rechtspersönlichkeit beantragbar

Das Bekenntnisgemeinschaftengesetz von 1998 gibt religiösen Gemeinschaften auf Antrag den Status einer Rechtspersönlichkeit, der nach Ablauf von zehn Jahren eine Vorstufe zur Anerkennung als Körperschaft Öffentlichen Rechts sein kann. Eine solche Gemeinschaft muss mindestens 300 Mitglieder mit Wohnsitz in Österreich haben. Dazu gehören:

  • Baha’i – Religionsgemeinschaft
  • Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung
  • Hinduistische Religionsgesellschaft - mehr dazu im Eintrag Hinduismus in Österreich
  • Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten
  • Pfingstkirche Gemeinde Gottes seit 2001
  • Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft (Schia) seit 2013 - mehr zu dieser Glaubensrichtung im Eintrag Schiiten.

Übersichtsartikel zum Christentum

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon:

Links:

ORF-TVthek-Medienarchiv Christentum: