Lexikon der Religionen:

Mariä Empfängnis

Christlicher Feiertag zum Gedenken an die Empfängnis der „Gottesmutter Maria“ durch ihre Mutter Anna

Der Feiertag Maria Empfängnis am 8. Dezember erinnert an die Zeugung Mariens durch ihre Eltern Joachim und Anna. Deren Namen stehen zwar nicht in der Bibel, werden jedoch schon um das Jahr 150 n.Chr. in frühchristlichen Schriften angeführt. Ein erstes Fest der „Lebensentstehung“ Mariens ist in der Ostkirche im 9. Jahrhundert belegt.

Die katholische Kirche feiert am „Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“, dass die Mutter Jesu von Anfang an ein von Gott begnadeter Mensch war und auch zeitlebens ohne Sünde blieb.

Marienstatue

kathbild/Franz Josef Rupprecht

Marienstatue in Sibenik (Kroatien)

Von Natur aus begnadet

Katholiken glauben, dass Maria schon vom ersten Augenblick ihrer Empfängnis an eine „Begnadete“ war. Aber Maria wurde auf ganz natürliche Weise gezeugt und empfangen. Der Legende nach konnten Marias Eltern Anna und Joachim 20 Jahre lang keine Kinder bekommen, bis Joachim durch einen Engel verheißen wurde, dass Anna und er ein Kind bekommen würden. Maria gilt als vom ersten Augenblick an von Gott begnadet und sündenfrei.

Ursprünglich hieß der erstmals im 12. Jahrhundert durch Anselm von Canterbury in England eingeführte Feiertag „Tag der Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter durch Anna“. Papst Sixtus IV führte das Fest 1477 im Bistum Rom als Hochfest mit Messe ein, seither wird es am 8. Dezember gefeiert. 1854 verkündete Papst Pius IX. das Dogma, dass Maria vom ersten Augenblick ihrer Empfängnis an durch die Gnade Gottes „von jedem Schaden der Erbsünde unversehrt bewahrt wurde“.

Die Empfängnis der Maria wird bei den Anglikanern ebenfalls am 8. Dezember gefeiert, Orthodoxe, Armenier, syrisch-Orthodoxe und Kopten begehen das Fest einen Tag später. In den evangelischen Kirchen spielt die Marienverehrung eine untergeordnete Rolle.

Mariendarstellung in einer sternförmigen Kuppel

kathbild/Franz Josef Rupprecht

Mosaik von Maria mit dem Jesuskind in der Kuppel des byzantinischen Chora-Klosters in Istanbul

Gesetzlicher Feiertag und Brauchtum

Kaiser Ferdinand III. erklärte Maria nach dem Dreißigjährigen Krieg zur Schutzheiligen Österreichs und führte Mariä Empfängnis am 8. Dezember 1647 auch als gesetzlichen Feiertag ein. Im zweiten Weltkrieg wurde der Feiertag abgeschafft, seit dem 8. Dezember 1955 ist Mariä Empfängnis wieder ein gesetzlicher Feiertag in Österreich. Zu Beginn der 1990er Jahre nützten immer mehr Österreicher den Feiertag, um im benachbarten Ausland - in dem Mariä Empfängnis kein Feiertag ist - einzukaufen. Seit 1995 kann man am 8. Dezember auch in Österreich einkaufen gehen - der Handel ist von dem Feiertag ausgenommen.

Das Marienfest ist durch ein vielfältiges Brauchtum gekennzeichnet, wobei mehrere der Traditionen erst in den vergangenen Jahren neu eingeführt oder wiederentdeckt wurden. Segensfeiern für Schwangere gehören dazu ebenso wie Weihen der Diözese an die Gottesmutter oder „Immaculata“-Feiern mit Lichterprozessionen.

Übersichtsartikel zum Christentum

Siehe dazu auch im ORF-Religionslexikon: